Quelle: Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen FAQ-Dokument "Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen" (PDF, 91 KB) Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution werden in Österreich genauso wie Tierparks und botanische Gärten als Freizeiteinrichtungen klassifiziert. Aber wir warten darauf, den Text der Verordnung lesen zu können, bevor wir feiern können.
Wie soll man denn vögeln, wenn man nicht hin kann ? In der Mittagspause ? Schnell mal vor der Arbeit ? Oder laß ich sie mir ins Büro kommen - als Putzfrau verkleidet ? Mit Knieschonern - mach mir die Lewinski ! AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN Im privaten Bereich soll es keine großen Lockerungen gebe. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen werden zwischen 20 und sechs Uhr gelten. Untertags dürfen sich maximal zwei Haushalte treffen. "Je weniger soziale Kontakte es gibt, desto besser", betonte der Kanzler. Kurz appellierte an die Bevölkerung, gerade im privaten Bereich vorsichtig zu sein.
Also ich und die DL sind zwei Haushalte, geht also, und ihre Mitbewohnerin ist der gleiche Haushalt, geht auch. OK Clubs wird schwierig...
Jetzt ist doch eh Fastenzeit .... da kann man sich gleich in eine verlängerte Phase der "Enthaltsamkeit" begeben und noch mehr dem liederlichen Leben absagen. Am Abend des 12. Mai könnte dann im Samya das Fastenbrechen zelebriert werden.
Ab 20 Uhr ist Ausgangssperre. Entweder bügelst Du die Dame deutlich vor Sonnenuntergang, was der arbeitenden Bevölkerung schwerfallen dürfte, oder Du übernachtest dort. Ab 06 Uhr kannste Dich dann wieder in der Öffentlichkeit blicken lassen. Vielleicht werden dann ja völlig neue Konzepte entstehen.
Leider bleiben die Bordelle mindestens bis zum 17. Februar in Österreich geschlossen. Zoos und Botanische Gärten sind die einzigen Freizeiteinrichtungen, die wieder geöffnet werden durften. Kunden können aber die Masseurinnen besuchen, indem Sie einen negativen Test ausstellen: Quelle: 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
Vielleicht hebt man das noch mal hervor: Man weist über einen aktuellen Antigen Schnelltest oder einen PCR nach, dass man nicht infiziert ist. Eine Impfung gilt nicht als Zugangsberechtigung. Nicht dass mich das wundert, aber in Anbetracht der hier geführten Ethikdiskussionen sollte man es vielleicht mal festhalten. Etwas weiter Oben stand noch etwas der folgenden Art: Das finde ich in der Verordnung nicht. Falls ich es übersehen habe bitte ich um Richtigstellung.
Es steht in § 16 versteckt: Eine ausreichende Erläuterung darüber findet man hier: Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen (PDF, 91 KB) Zitat: Einen Nachweis über neutralisierende Antikörper kann man auch nach eine wirksame Impfung bekommen.
Wenn man geimpft ist braucht man doch keinen Test mehr? Dann kann man doch nicht mehr an COVID erkranken..und somit auch nicht infektiös sein..oder etwa nicht.
Doch, mit Impfung kann man sich anstecken, erkrankt aber nicht so schwer. Geimpfte können nach einer Infektion auch andere infizieren. Das befürchten jedenfalls alle im Moment.
So lese ich es auch überall, schliesse aber nicht aus, dass auch die angebliche Ungewissheit dem Zwecke dient, das Szenario noch ein wenig in die Länge zu strecken. So frei nach dem Motto: Vorsicht ist das Motto der Mutti in der Porzellankiste. Was mich wundert, dass speziell der Antester das hinterfragt. Ich hoffe, ich werde nicht zu persönlich wenn ich mal Deine fachmännische Sicht erfrage.
Über Geimpfte redet die Verordnung überhaupt nicht. Aber in der Verordnung steht, dass ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für sechs Monaten als Passierschein gilt. Und aus eine wirksame Imfung entstehen normalerweise auch neutralisierende Antikörper.
Die Impfung alleine reicht leider auch nicht aus...man braucht danach noch einen Nachweis über die Höhe des sogenannten Antikörper-Titers im Blut der Beweist das das Immunsystem ne Antwort auf die Impfung aufgebaut hat und ne ausreichende Menge an Antikörpern im Blut vorhanden ist ..so ist es jedenfalls bei der Hepatitis B-Impfung.usw. Man kann natürlich auch genügend Antikörper nach ner durchgemachten Infektion(Bemerkt oder Unbemerkt )im Blut haben-kann man -muss man aber nicht. Impfungen müssen auch Aufgefrischt werden. Das ist die Theorie-wie man so etwas in die Praxis umsetzten soll ist ne andere Frage.
Ich berichte Euch dann mal später vom nächsten Friseurbesuch. Das mag ein Spaß werden, denn das Zeitfenster von Abstrich bis Friseur sind 48 Stunden. In der Zeit muß die Probe ins Labor, der Arzt muß das Attest ausstellen und abholen muß man das auch noch, bevor man beim Friseur aufschlägt.
In Wien haben Bordelle wieder auf. 3G Regel heißt, man muss vorher testen gehen, was 99% der Damen aber Wurst ist.