Themenschwenk Beitragserhöhung Krankenkassen

Dieses Thema im Forum "Gesundheitsforum" wurde erstellt von Käpt´n Udo, 29. Dezember 2020.

  1. klausi_hans

    klausi_hans Stammschreiber

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    Was einen Erhöhung um ca 5% ist.
     
  2. Winnetou Kowalski

    Winnetou Kowalski Tippen ist bääh, aber ...

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    Pluto und Haaland danken dafür.
  3. Bebita

    Bebita Stammschreiber

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    Langer Rede kurzer Sinn dur h die Reform und die tatsächlichen Zusatzbeträge issett für den AG billiger wenn du über der Beitragabemssung bist und inner PV...
     
    Pluto dankt dafür.
  4. Fux

    Fux Stammschreiber

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    Hinsichtlich KV. Es gibt ja noch ein paar andere Abgaben...und die Beitragsbemessungsgrenze musst Du auch erstmal sprengen.
    Aber die Idee ist gut: Ich gehe gleich am Montag mal zu meinem Chef und mache ihm mit dieser Argumentation schmackhaft mir über das Gehalt einen Eintritt in die PKV zu verschaffen :)
     
    Winnetou Kowalski und Pluto danken dafür.
  5. Honeyslab

    Honeyslab Opulentik-Popper

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    Dafür stehst du aber später als Rentner beschissener da, denn dein Versicherungs Beitrag bleibt in voller Höhe erhalten. Der Arbeitgeberzuschuss hingegen entfällt. Es gibt nur noch einen wesentlich niedrigeren Zuschuss der Rentenversicherung.

    PKV im Alter
     
    Winnetou Kowalski, Pluto und AND danken dafür.
  6. Bebita

    Bebita Stammschreiber

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    Jup deswegen vor dem 55. Lebensjahr nochmal ein Jahr halbtags bzw anpassen an die Bemessungsgrenze dann bisse wieder drin...


    Insbesonder Selbständige sollten sich das gut überlegen ob sie mit 54 nicht nochmal ne Sozialversichrungspflichtige Tätigkeit aufnehmen wollen...
     
  7. Käpt´n Udo

    Käpt´n Udo KuschelBärKapitän

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    Und das kotzt mich so etwas von an.
    In jungen Jahren kaum zahlen wollen und dann im Alter sich von Erwerb den anderen alimentieren lassen :kotz:
     
    Perla, helfer9, rabatz16 und 2 andere danken dafür.
  8. Bebita

    Bebita Stammschreiber

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    Ok sehe den Zusammenhang nicht...

    Ein Europaparlamentarier hat gegenwärtig (Stand 2014) die folgenden Ansprüche:[18]

    • Ein monatliches Grundgehalt von 8.020,53 EUR brutto, was 38,5 % der Grundbezüge eines Richters am Europäischen Gerichtshof entspricht. Davon ist eine EU-Steuer und ein Unfallversicherungsbeitrag zu leisten, was netto 6.250,37 EUR ergibt.
    • Ab dem vollendeten 63. Lebensjahr ein Ruhegehalt von 3,5 % des Gehalts für jedes volle geleistete Amtsjahr, jedoch maximal 70 % des Gehalts.
     
  9. tatwaffe

    tatwaffe Unbeugsam

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    Zalando, Winnetou Kowalski, AND und 2 andere danken dafür.