Tantra Massage in Essen erlaubt

Dieses Thema im Forum "Themen zur Corona Pandemie" wurde erstellt von andy22, 31. Mai 2020.

  1. andy22

    andy22 Hans

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    Laut Gerichtsbeschluss ist Tantra keine sexuelle Dienstleistung und erlaubt.
     
  2. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    #2 albundy69, 31. Mai 2020
    Zuletzt bearbeitet: 31. Mai 2020
    Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Schließung von Tantra-Massage-Salons in Essen rechtswidrig


    Die genaue Urteilsbegründung finde ich bisher noch nicht, da ich immer nur bei deJure nachgucke und dort der Volltext bisher nicht steht.

    Somit wäre ich noch vorsichtig mit der Annahme, dass alle in Tantrastudio üblichen Praktiken als nicht sexueller Natur zu betrachten sind und damit wegen des Gerechtigkeitsgrundatzes automatisch in Bordellen als nicht sexueller Natur zu werten sind und somit ab dem 30.5. in NRW zu erlauben sind.

    Man könnte das ja mal konkret an der folgenden gekonnt weichgespült "tantrisch" umschriebenen Praktiken diskutieren:

    Keine sexuelle Dienstleistung?...Ja nee, is klar:rolleyes:
     
    Lebowski1234 dankt dafür.
  3. frauenfreund71

    frauenfreund71 3G Geblasen, Gefickt, Gekommen

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    Mittlerweile ist der Volltext der Entscheidung verfügbar:
    Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 20 L 589/20

    Interessant insoweit folgender Passus aus der (wirklich sehr interessanten) Begründung des Beschlusses:
    Soweit die Tantra-Massage unbekleidet durchgeführt wird und es bei dem Kunden zu einer Ejakulation kommen kann, rechtfertigt auch dies keine andere rechtliche Beurteilung. Der Umstand, dass sich die Kunden unbekleidet über einen längeren Zeitraum in dem Raum, in dem sie massiert werden, aufhalten, begründet kein besonderes Infektionsrisiko. Denn es ist ohne weiteres möglich – und dürfte auch unabhängig von Hygieneanforderungen nach der Coronaschutzverordnung Standard sein – die Massagebänke nach jeder einzelnen Nutzung gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
    (...)
    Auch sonst ergeben sich aus dem Vorbringen der Antragsgegnerin keine belastbaren tatsächlichen Erkenntnisse dafür, dass das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 etwa durch Schweiß, Sperma oder Vaginalsekrete übertragbar ist oder insoweit ein zumindest deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko besteht. Dies ist für die Kammer auch sonst nicht ersichtlich.“


    Und:
    Bei der Tantra-Massage in den Betrieben der Antragstellerin kommt es – soweit anhand der Internetseiten der Antragstellerin und der Angaben der Beteiligten (...) – weder zu Küssen noch zum oralen Geschlechtsverkehr. Gegenüber einer Wellness-Massage besteht auch deshalb kein erhöhtes Risiko für Kontakte zu respiratorischen Sekreten.“

    Das bedeutet unter anderem, dass die Gerichte und Behörden sehr genau schauen, was so im Internet an Informationen über den Massagesalon steht. Das sollte sich jeder, der hier liest und schreibt, vergegenwärtigen.
     
    Sowilo, Rip, Lebowski1234 und 5 andere danken dafür.