Zugewinnregelung Immobilie bei Trennung wegen Puffbesuch

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von Latte69, 20. Juni 2019.

  1. Latte69

    Latte69 Stammschreiber

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    #1 Latte69, 20. Juni 2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. Juni 2019
    Ich weiss nicht, ob und in welche Rubrik dies hineingehören würde, aber aus aktuellem Hintergrund ergeben sich für mich einige Fragen und ich hoffe, hier sind Kollegen, die sich in der Materie auskennen und Antworten geben können.
    Die Puffbesuche sind aufgeflogen und es kommt möglicherweise zur Trennung/Scheidung.

    Schnipp! Privatdetails gelöscht. Denn die Partnerin liest möglicherweise mit,
    was zur Verschärfung des Haussegens führen dürfte.
    Kernpunkt war eine Wohnung, die durch Schenkung/Erbe in die Gemeinschaft geflossen ist, M.


    Ich habe schon gegoogelt aber nichts eindeutiges gefunden, für einen Anwaltsbesuch finde ich es noch zu früh, vielleicht renkt es sich ja wieder ein in der Partnerschaft, daher möchte ich nicht noch mehr Öl ins Feuer giessen.
    Es wäre schön, wenn hier kompetente Antworten, Hinweise kämen evtl. mit Nachweis der Quelle.
    Gerne auch per PN oder können da weitere Fragen geklärt werden.
    Danke an euch im Voraus.
     
  2. Tomto

    Tomto Stammschreiber

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    Die Zugewinngemeinschaft hat den Sinn, das während der Ehe erarbeitete Vermögen aufzuteilen. Insofern kann ich Dir nur wünschen, dass du gut dokumentiert hast, was du und deine Frau vorher eingebracht haben. Erbschaften und Geschenke werden häufig als außerhalb des gemeinsam gewonnenen Vermögens liegend angesehen. Kann aber Ausnahmen geben.
    Unterhalt für deine Frau und Kind ist ein separates Thema.

    Prinzipiell kann ich dir nur den Rat geben, dass eine Erstberatung bei einem Anwalt billiger ist , als ein Puffbesuch.
     
  3. Premiumtester

    Premiumtester Stammschreiber

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    Ich halte es für bedenklich derartige Details in einem Fickforum zu verbreiten. Geh zu einem Fachanwalt für Familienrecht und lasse dich beraten. Die Rechnung bezahlst du bar vor Ort.
     
    el Caesse, Agent069, ioio und 4 andere danken dafür.
  4. Pattaya

    Pattaya Stammschreiber

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    Der größte Gewinner ist jedenfalls der Anwalt bei einer Scheidung die Kosten gehen nach dem Streitwert:(
     
  5. muschiliebkoser

    muschiliebkoser Vaginatarier!

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    Rate auch unbedingt zum Anwalt, wobei der Grund nach heutiger Rechtssprechung keinen Einfluß auf die Aufteilung haben sollte! In der Regel sagt man, die Ehe ist zerrüttet.

    DIE ERSTBERATUNG BEIM ANWALT KOSTET PAUSCHAL IMMER 250,- EURO brutto!
    190,-€ netto + Mehrwertsteuer ( + möglicherweise Auslagen pauschal 20,-€ Kopien, Porto usw.) macht genau 249.90€!
     
    moravia dankt dafür.
  6. gf6er

    gf6er Anti Aging Agent

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    Eine Schenkung kann evtl vom dem Schenkenden zurückgefordert werden, wenn dieser damit den Erhalt einer Beziehung/Ehe als Voraussetzung geltend macht. Das ist in der Regel der Fall, wenn der eine/die eine die Schenkung aus seiner Familienlinie erhalten hat.
    = Streitwertminderung.
    Unterhalt für die Ehefrau - negativ
    Unterhalt für Kind - unter Umständen
    Rentenversicherung - fifty/fifty Aufteilung der erreichten Rentenpunkte, welche zu Ehezeiten erworben wurden.
    Pikant: Wenn er als Selbständiger keine eigenen Rentenanwartschaften, oder nur geringe hat, muss Frau von ihren Anwartschaften möglicherweise einige Punkte auf ihn übertragen. Verschuldensprinzip ist abgeschafft...
    Erstberatung durch Fachanwalt ist sinnvoll und mit den geringsten Kosten verbunden
     
    BlackIce dankt dafür.
  7. HeinzKasunke

    HeinzKasunke Ich bin so eher der Foren Uwe Boll

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    Also da kommen ganz viele Sachen zusammen:

    1. Anwalt ist vermutlich Sinnlos, weil ist ja noch nichts wirklich klar.

    Es könnte hier Sinnvoll sein mit offenen Karten zu spielen. Wenn du Interesse an Hilfe hast meld dich per PN.

    Zur Schenkung, jo normalerweise außerhalb des gemeinschaftlichen Vermögens: Aber Instandhaltungskosten bzw Modernisierungs Investitionen sind dann wieder im gemeinsamen Vermögen drin. Außerdem ist zum Teil das Datum der Schenkung bzw wie lange her wichtig. Stichwort Rückabwicklung, da kann es sogar gefährlich werden je nachdem wie lange du schon innen Puff gehst.

    Zum Teil ist aber auch ne Argumentation ala ich bin Hurenbock 4life und die wusste das ganz hilfreich. Das stimmt natürlich das es hier kaum Rechtsprechung gibt.

    Je nachdem wie deine Frau drauf ist ist auch nen Theater ala:
    Ich bin krank brauche Hilfe Sexsüchtig nen Gangbarer Weg mit Besuchen innert Paar Therapie.

    In jedem Fall löschen deine digitalen Spuren mache neue Email Adressen. Neue Accounts usw. Kaschieren deine Ausgaben fürs dicken durch anderes. Ist alles immer sehr speziell.

    Am besten erst mal alle deine Informationen zusammentragen, dann gucken was du willst überlege was deine Frau will usw. Nen Anwaltsbesuch ohne Plan wo es hin soll bringt nichts.
     
    Thomas027 dankt dafür.
  8. Agent069

    Agent069 Stammschreiber

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    Eine anwaltliche Beratung sollte aber den Nebel lichten, so dass klar wird, was alles auf ihn zukommt.

    Da ist das Geld gut investiert.

    Viele Grüße

    Anwalt069
     
  9. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    ( ... in guten, wie in schlechten Zeiten ... )

    Möglicherweise läßt sich ja noch die Partnerschaft retten.
    Die Frage nach dem Warum wurde ja überhaupt nicht gestellt.

    Hilfe könnte da eine Paarberatung bieten.
    Die Diakonie führt diese an vielen Standorten kostenfrei durch. (Suchbegriff Paarberatung)
    Erziehungsberatung und Familienberatung vor Ort - Diakonie Deutschland

    Als nächster Schritt könnte dann eine Paartherapie bei einem Psychotherapeuten gemacht werden.
    Sollte bei einem der Partner beziehungsbedingt eine Erkrankung vorliegen ( Sexsucht ?? )
    dann werden die Kosten möglicherweise durch die Krankenkasse übernommen.
    Da wäre dann der Hausarzt der erste Ansprechpartner.
    Ansonsten wäre die Therapie privat zu zahlen und das wird teuer.

    Das Alles setzt aber die Bereitschaft voraus, darüber sprechen
    und die Beziehung auch weiterführen zu wollen.
    Das scheint hier noch möglich, denn sonst hätten wir von gepackten Koffern gelesen.

    Nichts zu unternehmen wird wahrscheinlich auf eine Trennung hinauslaufen.
    Zunächst gilt es aber herauszufinden, was beide Partner anstreben.
    Das scheint ja noch gar nicht geklärt zu sein und das leistet die Paarberatung.
    Die Paartherapie fragt nach dem Warum und sucht nach Lösungen.

    Der Gang zum Anwalt kann dann immer noch kommen.
    Viel Glück !
     
  10. Elrond17

    Elrond17 Gewohnheitstier

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    Eine interessante Lektüre zum Thema “Auffliegen” und den Folgen:

    F46 Mein Paralleluniversum wird entdeckt

    Es besteht also vielleicht durchaus noch Hoffnung für den TE.

    Der Kollege ist hier wohl auch angemeldet, schreibt aber eher in anderen Foren. Hatte mal einen sehr interessanten Abend mit ihm im Sky verbracht.
     
    Pluto, Ostsexuell und frauenfreund71 danken dafür.
  11. Latte69

    Latte69 Stammschreiber

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    Vielen Dank für alle eure Beiträge.
    Momentan sieht es so aus, dass wir uns vielleicht wieder vertragen, aber man weiss ja nie.
    Es gibt wieder ein eheliches Sexleben, d.h. sie sieht ihre Mitschuld auch ein.
    Ich werde mal abwarten und brav sein, trotz allem hier vielleicht noch weiter mitlesen.
    Ich wünsche euch noch viel Spass.
     
    Elrond17 und frauenfreund71 danken dafür.
  12. frauenfreund71

    frauenfreund71 3G Geblasen, Gefickt, Gekommen

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    Der Spruch ist geil. Muss ich mir merken :fruitsex:
    :supi:
     
  13. AA11

    AA11 Gesperrt

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    du hast überhaupt nichts zu befürchten. Du kannst dir sogar ne Fickfreundin halten. Das interessiert heute nicht mehr. Puffbesuche sind da noch das harmlosteste...lass dich nicht irre machen.
     
  14. AA11

    AA11 Gesperrt

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    die Schuldfrage ist heute vor deutschen Gerichten obsolet. Glaub mir, niemand der Juristen will das heute noch wissen. Über Puffbesuche als Trennungsgrund lachen die sich kaputt. Da gibt es ganz andere Kaliber...leider.
     
    leckschlumpf dankt dafür.
  15. Winnetou Kowalski

    Winnetou Kowalski Tippen ist bääh, aber ...

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    Aha,

    und wie wird jetzt die durch Schenkung/Erbe in die Gemeinschaft geflossene Wohnung bei Trennung aufgeteilt?
    Oder was wolltest Du zur Ausgangsfrage mitteilen? :bigmotz:

    .
     
    JordanBelfort dankt dafür.
  16. leckschlumpf

    leckschlumpf Impf-Kontrollgruppe

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    Wird genauso aufgeteilt, als wenn er nich innen Puff gegangen wäre.
     
    Winnetou Kowalski dankt dafür.
  17. Winnetou Kowalski

    Winnetou Kowalski Tippen ist bääh, aber ...

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    Das vermute ich auch.
    Allerdings wollte er sich ja eigentlich nicht trennen (das wäre lediglich die Folge des Puffbesuchs).

    Aber um das sicher zu klären (Ablauf/Aufteilung bei Trennung - das war die Frage) könnte ein Anwaltsbesuch (evtl. Notar-Besuch, die kennen sich meist besser mit Schenkungen/Erbschaften aus) günstig und hilfreich sein.
     
  18. Agent069

    Agent069 Stammschreiber

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    Die im Wege der Schenkung erworbene Wohnung fällt aus dem Zugewinn raus.

    Viele Grüße

    Anwalt069