Richtlinie zum Umgang mit ProstSchG in der Berichterstattung des FC

Dieses Thema im Forum "Forenregeln & Einsteigerhilfen & News" wurde erstellt von Macchiato, 29. Juni 2017.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Macchiato

    Macchiato Team Freiercafe

    Registriert seit:
    1. September 2009
    Beiträge:
    2.350
    Dankeschöns:
    4.229
    Liebe Kollegen,

    ab 1.7.2017 tritt das „Prostituiertenschutzgesetz“ in Kraft.

    Das Gesetz enthält eine Kondompflicht für Freier.
    Die Kondompflicht gilt für Oral-, Vaginal- und Analverkehr.

    Bei Missachtung drohen dem Freier heftige Geldbußen. Huren werden nicht bestraft. Betreiber müssen sich einer Eignungsprüfung unterziehen und ihr Prostitutionsgewerbe genehmigen lassen.

    Wir reagieren darauf wie folgt:

    • Erlebnisbeschreibungen mit Service ohne Kondom
    • Fragen zu Service ohne Kondom
    • Umschreibungen oder Synonyme für Service ohne Kondom
    sind im Freiercafe nicht mehr erlaubt.


    Solche Passagen, werden kommentarlos ohne Änderungshinweis editiert oder komplett gelöscht
    Im Wiederholungsfall erfolgt eine Maßregelung.

    Wir möchten durch diese Maßnahmen vermeiden, dass Autoren des Freiercafe wegen ihrer Berichterstattung Geldstrafen, Hausverbote oder anderen Schaden riskieren. Und wir möchten vermeiden, dass Anbieter und Prostituierte wegen Freiercafe-Berichten Schäden erleiden.

    Die Einschränkungen gelten nur für Berichte aus Deutschland.

    Praktische Tipps

    • FO, FT, Französisch optimal, total und perfekt darf nicht mehr verwendet werden - Es heißt nun Französisch, Oralverkehr oder OV.
    • GVO, GVO light, AO, AOL, katholisch ficken ist nicht mehr Bestandteil der Berichte. Es heißt Verkehr, GV oder einfach ficken.
    • AVO heißt nun Analverkehr oder AV.
    • Auf die Verwendung eines Kondoms muss nicht extra hingewiesen werden, denn es ist sowieso der einzig mögliche beschreibbare Standard.
    Danke an alle für Euer Verständnis.

    > Infos zum Prostituiertenschutzgesetz
    > Gesetzestext
     
  2. albundy69

    albundy69 Womanizer

    Registriert seit:
    1. September 2009
    Beiträge:
    11.121
    Dankeschöns:
    35.339
    Ort:
    In der verbotenen Stadt
    Ein paar Anregungen nach 14 Tagen Forenpraxis nach der Zeitenwende (als Kopie hier eingefügt).



    Böse böse und durchaus berechtigt ... wenn man unkreativ in der Auslegung von Forenbeschränkungen ist.:braue:

    Wenn ich die aktuelle Berichterstattung betrachte scheint es an manchen Punkten Unsicherheiten in der Anwendung der Forenregeln zu geben. Möglicherweise sind die Regeln auch nicht durchdacht genug oder missverständlich definiert. Daher noch einmal von vorn:

    Oberste Prämissen:

    • Hier soll die Wahrheit stehen
    • Der Autor soll sich nicht angreifbar machen
    • Anbieter werden geschützt.

    Anhand einiger Fallbeispiele möchte ich aufzeichnen, wie man mit diversen Situationen umgeht, die gesetzlich kritisch sind.

    (1) Frau hat auf FM umgeschaltet.

    Es spricht nichts dagegen, dies exakt so zu schreiben (Franze nur mit Tüte, FM o.a.) und auch seinen Unmut in der Endwertung auszudrücken. Unabhängig davon, ob man den Anbieter mag oder der unsinnigen Fehlannahme unterliegt, dass man wegen eines freien Eintrittes Scheiße für Gold verkaufen muss. Der Gast macht sich in keiner Weise strafbar, die Lady bekommt das, was ihrem Service entspricht, der Laden kann sich ein Bild machen. Wie er damit umgeht, dass eine Lady unter Laufhausstandard agiert obliegt ihm selbst.

    (2) Frau macht FO hinter vorgehaltener Hand

    So, wie es sich nach meiner persönlichen Hoffnung und allgemeinen Anspruchshaltung gehört. Hier schreibt man Oralverkehr, Franze oder OV, verzichtet zum Eigenschutz auf das Wort FO oder FT und hinterlässt eine unverfängliche Positiv-Wertung. Niemand ist angreifbar, jeder Konsument mit Hirn kann sich seinen Teil denken. Und Falle einer eh unwahrscheinlichen Eskalation kann jeder abstreiten, dass in Wirklichkeit FO praktiziert wurde.
    Schreibt man in dieser Konstellation FM, sprich dichtet man ein Gummi hinzu verarscht man die Leserschaft und schadet letztendlich auch der Frau, denn sie wird künftig gebannt. Ignoriert bitte auch Ansinnen, in denen Ladies euch darum bitten, die Leser zu belügen, sondern weist darauf hin, dass Damen straffrei bleiben. In dem Augenblick, wo wir den Ladies zuliebe lügen machen wir uns zum Deppen.

    (3) Frau macht FO nur gegen Aufpreis

    Der wohl kritischste Punkt dieser Auflistung. Im Grunde ist alles wie bei Fallbeispiel (2), außer dass ein klar denkender Gast unzufrieden aus der Nummer herausgeht, weil er für bisherige Standards Strafgeld bezahlen muss. Es spricht nichts dagegen klar zum Ausdruck zu bringen, dass es für den Standardbetrag nur noch minderwertigen Laufhausservice gibt. Verschweigt man dem Leser im Falle einer Positivwertung jedoch den Aufpreis, lässt man nachfickende Kollegen in die Geldfalle laufen.
    Mein Tipp: Zeigt Eier und riskiert ein Hausverbot, um diese Auswüchse im Vorfeld einzudämmen und schreibt, dass angemessener Clubservice Aufpreis XY kostet. Lehnt solche Aufpreise ab und trefft die Ladies an der empfindlichsten Stelle: Dem Wegfall der Kohle durch Stammfreier. Möglicherweise wird der Laden es Euch sogar danken, denn nach meiner Einschätzung besteht das Hauptproblem darin, dass die Läden gar nicht schnallen, welches Unwesen die Damen auf dem Zimmer im Angesicht ihrer neuen Macht treiben.
    Jubelberichte, ohne die Erwähnung dieser Aufpreise sehe ich als Täuschung des Lochschwagers und zerstören die eigene Reputation

    Nun gibt es auch Leute, die Aufpreise gerne zahlen und eine weniger militante Einstellung zu dreisten Abzockhuren haben als ich: Wieso nicht einfach folgende Variante: "Gegen Zahlung einer Gentlemangebühr von 10€ war ich rundum mit dem Französich zufrieden und die Vermeidung von Laufhausservice ist mir gern ein angemessenes Trinkgeld wert."
    Steht, da irgendetwas von Ohne Gummi? - NEIN!

    Aus meiner Sicht vollkommen unverfänglich für alle Seiten und besser, als den Leser im Irrglauben zu lassen, dass er ohne Strafgebühr die gewohnte Dienstleistungsqualität bekommt.

    (4) AO

    Im Grunde kann man die Sache vergleichen mit Punkt (3) Beschränkt Euch auf unverfängliche Serviceangaben und schreibt einfach Verkehr oder Ficken. Wenn die Tüte mit im Spiel war, schreibt man es ganz einfach oder ersetzt es durch eine Wertung, wenn nicht erfindet man jedoch keine Lümmeltüte, denn dies ist Verarschung am Leser. Letztendlich kann sich jeder anhand einer Gesamtwertung und anhand aufgerufern Aufpreise denken, was ihn erwartet.

    Zusammenfassung

    Diese kleine Anleitung werde ich zumindest nutzen, um künftig eine im Rahmen der Gesamtlage verwertbare Aussagekraft der Berichte beizubehalten, ohne, dass irgendwer uns an die Karre pinkeln kann. Dass gewisse Anbieter oder geldgierige Huren mich dafür künftig als Gast ablehnen ist das logische Risiko. Ich denke aber mal, dass sich jeder Schuppen und jede Hure drei mal überlegt, ob man in Anbetracht einer eh sehr verunsicherten Kundschaft die Gäste in Locations lenkt, in denen Kundenfreundlichkeit mehr als nur eine Floskel ist.
     
    GrafRotz, Knuffulus, Lolita und 14 andere danken dafür.
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.