Das ProstSchG hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebenssituation aller 82 Millionen Bürger Deutschlands, weil es wesentliche Wirkungen außerhalb der Prostitution entfaltet. Daher bestehen gute Chance, dass der Gesetzgeber das ProstSchG wieder zurücknimmt, wenn wir eine entsprechende Kampagne starten. Wie eine solche Kampagne aussehen kann, dazu später mehr. Erstmal worum geht es Habt Ihr Euch schon mal angeschaut A) wie man das ProstSchG nutzen kann um 1) als arbeitsfauler Deutscher sich in ALG 2 einzurichten ohne Risiko einer Sperrfrist. Sanktionsmöglichkeiten bei ALG 2 werden faktisch unmöglich. Wenn nur 10.000 Personen sich dadurch in ALG 2 zusätzlich halten, dann werden die zusätzlichen ALG 2 Kosten (inkl. der Nebenleistungen wie Miete, Krankenversicherungsbeitrag) durch das ProstSchG für den deutschen Staat bei jährlich 100 Millionen Euro liegen (jedenfalls dann, wenn diese durchschnittlich 0.5 Kinder haben). Aber dies ist noch nicht das größte Problem, sondern es ist Nr. 2 2) als EU -Bürger/in einen ALG 2 Anspruch in Deutschland zu erhalten, auch wenn man nicht als Prostituierte/r tätig werden will Dies hängt überwiegend mit der Ausweitung des Prostituiertenbegriffes in § 2 ProstSchG zusammen (teils auch mit der Anmeldepflicht für Prostituierte) Eine Tätigkeit als Prostituierte/r mit niedrigstem Einkommen (also „nur“ ALG 2 aufstockend, aber dies können auch bis zu über 90 Prozent des gesamten Leistungssatzes sein) kann mittels des ProstSchG ganz einfach nur vorgegeben werden, um ALG 2 zu erhalten und somit können auch Personen nach Deutschland kommen die keine Chance auf eine offizielle Tätigkeit haben oder die nicht in der Lage sind nur mit irregulären Einnahmen (u.a. Schwarzarbeit, Kriminalität) in Deutschland zu überleben. Dass man über eine Tätigkeit als Prostituierte als EU Bürgerin ALG 2 erhalten kann Ist zwar heute schon rechtlich möglich, aber halt nur für echte Prostituierte und meist tatsächlich nicht durchführbar, weil starke faktische Hindernisse da entgegenstehen. Also war bisher Zuwanderung in ALG 2 aus der EU über eine Tätigkeit als Prostituierte/r kein Thema von Belang. Einfügung: Den berechtigten Einwand von Albundy69, dass in der Argumentationskette der Nachweis fehlt, dass man über eine Tätigkeit als Prostituierte/r als EU-Bürgerin ALG 2 erhalten kann habe ich mit Bericht Nr 4 beantwortet (siehe dort Nachweis von Urteilen von Landessozialgerichten) 19.03. 13.30 Uhr Dies ändert sich aber mit dem ProstSchG, einmal für echte Prostituierte, dann für Gruppen die nach neuerer Definition Prostituierte/r sein werden, vor allem aber für Personen die nur vorgeben Prostituierte zu sein. OK im dritten Fall ist dies dann zwar Sozialleistungsbetrug. Näheres, auch warum der Sozialleistungsbetrug nicht nachweisbar sein wird, dann später im Text. Zu den wirtschaftlichen Belastungen Ich rechne damit, dass hier ein realistisches Risiko besteht, dass bis 1 Millionen (Armuts-)Zuwanderer aus der EU über das ProstSchG in den ALG 2 Bezug in Deutschland kommen, jedenfalls dann wenn die Familienangehörigen, also minderjährige Kinder, ggf. Ehegatte mitzählt, die mit zuwandern. (420 Millionen Einwohner hat das EU Ausland) Dies ist natürlich nicht die anfängliche Anzahl, sondern ein Bestand der sich nach mehreren Jahren aufbauen wird und der dann eintritt, wenn einige nicht ganz klar kalkulierbare Rahmenbedingungen zum Höchstwert eintreten, also z.B die Zuwanderung überdurchschnittlich aus Bevölkerungsgruppen mit hoher Kinderzahl kommt. B) bzw. 3) welche Probleme das ProstSchG sonst noch außerhalb der Prostitution verursacht, also die Lebenssituation von 82 Millionen Menschen betrifft, von denen ja ein Großteil (also ohne Kinder/Ausländer) am 24. September wahlberechtigt sind. Dies sind auch diverse Sicherheitsprobleme. Mengenmäßig zwar meist in Form von Kleinkriminalität, aber auch mit einer Zunahme von Vergewaltigungen ist zu rechnen (insbesondere durch Formen die erst durch die neue „Nein heißt Nein“ Regelungen Vergewaltigungen sind. Klarstellender Hinweis: Zwischen der Zunahme von Vergewaltigungen und der Zuwanderung gibt es keinen Zusammenhang. Die Problematik die zur Zunahme von Vergewaltigungen führen wird, betrifft andere Fehlleistungen des Gesetzgebers als die Fehlleistungen die, die Zuwanderung in ALG 2 nach Deutschland hervorruft) 4) Welche feministischen Kulturveränderungen sich über mehrere Jahre durch das ProstSchG ergeben können (die auch oft Frauen nicht wollen, da auch die Funktionsfähigkeit der Ehe aufgehoben werden kann) Dies kann näher ausgeführt werden. Teils (Nr. 1 und Nr. 2) liegt also die Auswirkung darin, dass Personen ALG 2 erhalten, von denen die Mehrheit in Deutschland nicht wünscht, dass sie einen Zugang zu ALG 2 erhalten und sich auf ihre Kosten im deutschen Sozialsystem einrichten. Sondergruppen wie Linkssozialisten und Kommunisten mag dies ja nicht stören, sondern sogar freuen, aber die sind ja nicht das Wählerpotential von CDU/CSU und SPD, sondern dies sind die hart arbeitenden Menschen. Der/die normal gesellschaftspolitisch konservative Bürger/in (dies werden um die 70 Prozent der Bevölkerung sein) wird Probleme mit oben genannte Auswirkungen des ProstSchG haben. Anderseits haben in Deutschland (anders als in Amerika) normal konservative Bürger/in ein entspanntes Verhältnis zur Prostitution (außer ggf. die eigene Tochter ist als Prostituierte tätig), was zwar nicht heißt, dass man Prostitution toll finden muss, aber man eben akzeptiert, dass es halt zur Gesellschaft dazu gehört und wenn es ein Milieu gibt in dem es mal etwas anders läuft als sonst in der Gesellschaft, dann regt dies auch niemanden sonderlich auf, es sei denn es wird hier von feministischen Sondergruppen aufgehetzt. Wenn hier also Sondergruppen der deutschen Gesellschaft mit dem ProstSchG ihre Interessen durchsetzen, aber dabei die Hauptinteressen der Mehrheitsbevölkerung verletzen, dann interessiert dies auch gesellschaftliche Gruppen außerhalb der Prostitution, bzw. Medien (zunächst werden es vielleicht nicht die Standartmedien sein, später schon) und auch politische Parteien Grundsätzlich kommen hier alle Parteien außer den verantwortlichen Koalitionsparteien infrage (AfD, FDP, Grüne, Linke, letztere beiden mögen es zwar gutheißen, dass man so manche linke Position über den Umweg über das ProstSchG, erfüllen kann , aber ob ihre Wähler dies in dieser Form so wollen, dürfte dann doch fraglich sein dazu sind insbesondere die ostdeutschen Wähler/innen der Linken gesellschaftspolitisch zu konservativ ) Natürlich kann bei Parteien es sein, dass deren primäres Ziel es ist Wahlstimmen, insbesondere von der CDU/CSU aber auch von der SPD zu sich zu ziehen, dann ist dem halt so. Hauptsache am Ende ist das ProstSchG weg. Vielleicht ist sogar die Kanzlerin dann weg, sei es wegen anderer Wahlergebnisse oder, o.k. mit viel Glück, weil sie die politische Verantwortung übernehmen muss (übrigens ich kann sehr gut nachweisen wer, was, wann wusste von den Problemen des ProstSchG) Soweit die grundlegende Einleitung. Zunächst ein Inhaltsverzeichnis der nun folgenden Darstellungen 1) Politische Rahmenbedingungen 2) Wie kann eine Kampagne gegen das ProstSchG konkret aussehen, inkl. der Darstellung der genauen gesetzlichen Grundlagen die, die Armutszuwanderung bewirken werden 3) Was kommt danach? Keine Angst 4) Was tut der Berichteschreiber, was könnt Ihr tun 1. Politische Rahmenbedingungen Am 24. September ist ja Bundestagswahl und da wollen es die etablierten Parteien ja nicht, dass die AfD dann 15 Prozent oder ggf. mehr der Wahlstimmen holt (Höhe der Umfragewerte zu Spitzenzeiten, also auch grundsätzliches d.h. latentes Potential). Durch verschiedene Maßnahmen (z.B. Schließung der Balkanroute) haben es ja die Koalitionsparteien es ja je nach bundesweiter Umfrage geschafft die AfD nun auf 7-9 Prozent zu reduzieren. Über die Eingangs genannte Problematik aufzuklären wird im Rahmen einer Kampagne (wie die aussehen kann siehe unten) also erstmal wieder das latente Wählerpotential der AfD heben, denn die Koalitionsparteien (darunter natürlich insbesondere die CDU/CSU, denn das ProstSchG war ihr „Steckenpferd“) sind dann eben auch für Armutszuwanderung nach Deutschland , Sozialleistungsmissbrauch und Kriminalität verantwortlich (ob gewollt oder nicht ist dann zweitrangig, Ich gehe jedenfalls davon aus das man bei einzelnen Politikern jedenfalls von Eventualvorsatz sprechen kann , denn ich habe sie darüber informiert und zwar schon vor der Verabschiedung des Gesetzes, wenn auch mir damals noch nicht die Problematik in der ganz großen Dimension bewusst war, aber in wesentlichen Zügen schon) Um also die AfD wieder klein zu bekommen wird der Bundesregierung und den Koalitionsparteien nichts anderes übrigbleiben als das ProstSchG, jedenfalls von Ausnahmen in zwei bis drei Teilbereichen die keine Auswirkungen auf die Situation außerhalb der Prostitution haben (näheres siehe unten) wieder abzuschaffen. Ganz wird das natürlich nicht gelingen die AfD klein zu halten, auch wenn am 24 September das ProstSchG wieder abgeschafft ist, also kein vorhandenes Problem mehr ist so wird sich ein Teil der Wähler schon daran erinnern, dass vor allem CDU/CSU aber auch die SPD im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen hier Deutschland einen extremen Schaden verursacht hätten. 2.Wie kann eine Kampagne gegen das ProstSchG konkret aussehen, inkl. der Darstellung der genauen gesetzlichen Grundlagen die, die Armutszuwanderung bewirken werden Wie dies nun geht, da habe ich mal was vorbereitet Ja, das habe ich und zwar so ausgearbeitet, dass ich dies in einem kleineren Buch darstellen kann Ein Buch alleine indem alles genau dargestellt wird reicht natürlich alleine nicht aus, da muss schon eine Kampagne laufen, diese sollte aus drei Teilen bestehen 1) Schlagzeilen in sozialen Medien (u.a. Twitter, Facebook) wie z.B. a) Neue Zuwanderungswelle rollt an: Bis zu 1 Millionen neue Armutszuwanderer in ALG2 durch ProstSchG b) Danke CDU/CSU: ALG 2 jetzt auch für Arbeitsfaule ohne Sperrfrist c) Die CDU/CSU gefährdet ihr Eigentum Diverse weitere Schlagzeilen sind möglich Diese Schlagzeilen würden so alleine betrachtet keine ausreichenden Wirkungen entfalten, weil viele Leser glauben würden, dass es sich um Fake News handelt. Anders sieht es aber aus, wenn nach jeder Schlagzeile kommt Info: www.beispiel-Internetseite.de 2) Internetseite Eine oder mehrere Internetseiten auf denen pro Thema in einem Umfang von max. 3 Seiten das Problem dargestellt wird, so dass deutlich wird, dass die Schlagzeilen in den sozialen Medien nicht etwa Fake-News sind, sondern eine gut begründete Meinungsäußerung die zustande kommt als Wertung über das Zusammenspiel von verschieden Tatsachen, die dem Leser nicht nur benannt werden, sondern auch die Quellenangabe dazu offengelegt wird. Beispiel: Armutszuwanderung Tatsache: Mit dem ProstSchG wurde eine neue Definition eingeführt wer Prostituierte/r ist. Dies ist künftig jede Person die Sex gegen Entgelt hat, außer wenn dies im Rahmen privater Kontakte erfolgt und zusätzlich ein konkreter Einzelfallbezug vorliegt Beleg: 7. Absatz auf Seite 59 der Bundestagsdrucksache 18/8556 vom.25.05.16 Dies ist die Gesetzeseinreichung des ProstSchG. Darüber haben die Bundestagsabgeordneten am 07.07.16 abgestimmt und diese Definition mit Verabschiedung des Gesetzes gebilligt (Hinweis für Euch: albundy69 hat diese Bundestagsdrucksache in seinem Bericht (Neues Prostitutionsgesetz ist im Bundestag) Nr. 847 (ganz unten) verlinkt) Meinungsäußerung auf Basis dieser Tatsache, bzw. des Beleges: Wenn also kein sexueller Mehrverkehr mehr erforderlich ist und es auch nicht erforderlich ist, dass die Person ein bestimmtes Verhalten an den Tag legt (außer Sex für Entgelt) um Prostituierte/r zu sein, dann kann es gegenüber den Behörden sehr einfach bloß vorgegeben werden, dass hier Sex gegen Entgelt läuft. Wenn zwei Personen sich abstimmen und behaupten, dass die eine Person, der anderen Person für Sex ein Entgelt zahlt und dies regelmäßiger vorkommt ohne dass dies tatsächlich vorliegt (ggf. nicht mal Sex zwischen den Personen), dann braucht sich die Person die angeblich ein Entgelt für Sex erhält nur zuvor sich eine Anmeldebescheinigung für Prostituierte zu holen und schon hat er/sie eine Erwerbstätigkeit in Deutschland die zum ALG 2 Bezug berechtigt (natürlich nur aufstockend, dies können aber bis zu über 90 Prozent des Leistungsumfanges sein) Wie wollen Behörden denn einer Behauptung widersprechen, wenn diese ggf. sogar noch eidesstattlich versichert wird. (wie will man jemanden beweisen, dass er/sie keinen Sex hat und oder das kein Entgelt gezahlt wird) Natürlich müssen noch weitere Tatsachen belegt werden (und werden es auch): Dies sind, - dass man als Prostituierte aus einem EU-Land mit dieser Tätigkeit grundsätzlich den Zugang zu ALG 2 erhalten kann. - wie das ProstSchG an anderen Stellen den Zugang zu ALG 2 erheblich erleichtert (also heute, vor dem 01.07.17, hat eine EU-Bürgerin zwar rechtlich gesehen einen Zugang zu ALG 2 über eine Tätigkeit als Prostituierte Faktisch gibt es aber bis auf Sonderfälle extreme Hindernisse dies auch zu erhalten Diese Hindernisse werden also nun einmal für die echten Prostituierten (aus EU-Ländern) als vor allem aber auch für die EU-Bürger durch das ProstSchG aus dem Weg geräumt die nur vorgeben Prostituierte/r zu sein) - Wie die Anmeldepflicht für Prostituierte die Durchsetzung des ALG 2 Anspruches erleichtert O.k. nicht alles kann auf der Internetseite dargelegt werden, aber in Bezug auf die Armutszuwanderung gilt. Dem Leser wird aber deutlich, dass, der Gesetzgeber hier ein „Scheunentor“ für die Armutszuwanderung geöffnet hat. Ihm wird nicht vom Umfang her, dargelegt werden können wie nun bis zu 1 Millionen Zuwanderer zustande kommen, aber das ist auch nicht notwendig, denn wer dies genau wissen will, der kann ja das Buch kaufen und da wird dies dann ausführlich erklärt. In ähnlicher Weise gilt dies für andere Probleme die das ProstSchG auch außerhalb der Prostitution verursacht 3) Das Buch (vom Umfang her eher eine Broschüre sein wird, da es mit unter 100 Seiten auskommen kann) dass aber auch ein E-Book sein kann oder eine Internetseite die über eine Bezahlschranke verfügt Hier werden nun die Zusatz- bzw., Hintergrundinformationen zu den einleitenden Informationen auf der bzw. die Internetseite/n veröffentlicht das Buch hat drei Funktionen 1) Kritischen Lesern der Interseite/n vertiefte Informationen zur Verfügung zu stellen 2) Politikern und Journalisten die nur eine Meinungsmache der „Prostitutionslobby“ vermuten. oder vermuten, dass hier jemand mit Verschwörungstheorien oder rechter Gesinnung am Werk sei, den Wind aus den Segeln zu nehmen, in dem alles genau dargestellt wird und belegt wird 3) Als dauerhaftes „Belegexemplar“ dass die Probleme erst durch das ProstSchG entstehen, also man nicht später (nach einigen Jahren) falls die Kampagne keinen Erfolg hat behauptet werden kann, dass man wegen großer Armutszuwanderung und Kriminalitätsproblemen, jetzt der deutschen Bevölkerung als Vorschlag der wieder aufgetauchten Feministinnen nun ein Prostitutionsverbot anbieten kann um die Probleme (vermeintlich) zu lösen A) Zu den Problemen Beispiel Armutszuwanderung - Umfangreiche Recherchen zur sozialen Situation in anderen EU Ländern, insbesondere wie desaströs diese in vielen EU-Ländern, sofern bestehend, Grundabsicherungssysteme (also vergleichbar ALG 2 in Deutschland) sind, Damit dürfte auch deutlich werden, dass der Autor nicht aus fremdenfeindlichen Motivation argumentiert, weil er einfach darstellt, dass die meisten Zuwanderer einfach nur harter Not entfliehen werden. Wenn man dann zur Abwendung harter Not auch Straftaten begeht (z.B betrügerische Vorgabe als Prostituierte/r tätig zu sein umso ALG 2 zu erhalten ohne dies tatsächliche zu sein) dann begeht man zwar Kriminalität ist aber eigentlich kein Krimineller, sondern jemand der einem Selbsterhaltungstrieb folgt. Nur ist es halt nicht Aufgabe des deutschen Staates hier über das ProstSchG Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen - Darlegung der heute noch bestehenden limitierenden Faktoren für eine Zuwanderung von EU-Bürgern nach Deutschland (aber auch in andere wohlhabendere EU Staaten wie z.B Frankreich oder Italien (Anmerkung die meisten Arbeitsemigranten aus Rumänien gibt es in Italien, gefolgt von Spanien)) und wie sich dies eben auswirkt, wenn Deutschland über das ProstSchG hier in Europa singuläre Zuwanderungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt - Darlegung von etwa 30 Interessengruppen die bisher noch gar keine Möglichkeit der Zuwanderung hatten - Wusstet Ihr, dass es alleine in Rumänien 3 Millionen Schwarzarbeiter (hauptberuflich) gibt, bei nur gut 9 Millionen Erwerbstätigen? Wisst Ihr wie man dies anhand offizieller Dokumente nachweisen kann? Ich kann dies in dem Buch darlegen! Schwarzarbeit ist halt meist unständige Arbeit und führt dazu, dass man nahezu täglich um das Überleben kämpfen muss, Dies muss man in Deutschland, wenn man ALG. 2 bezieht gerade nicht. Man wird von ALG 2 in Deutschland nicht reich, aber man kann ein recht geruhsames Leben führen. Dies werden natürlich nicht alle Schwarzarbeiter Rumäniens tun, müssen es auch gar nicht um auf die Zahlen zu kommen, denn es geht ja nicht Rumänien (20 Millionen Einwohner), sondern um das gesamte EU Ausland., - Wusstet Ihr, dass das Bundessozialgerichturteil B 4 AS 43/15 vom Dezember 2015, dass den Zugang für EU Bürger nach 6 Monaten zur Sozialhilfe ermöglichte (inzwischen durch Gesetzesänderung wieder abgeschafft) auf einer Klage schwedischer Staatsbürger resultierte. Offenbar gab es für sie Gründe lieber in Deutschland von Sozialleistungen zu leben als in ihrem durchaus wohlhabenden Heimatland mit guter Grundabsicherung. (Welche Gründe da generell in Frage kommen auch aus wohlhabenden EU-Staaten das ProstSchG zur Zuwanderung zu nutzen kann angegeben werden,) Bei der (Armuts-)Zuwanderung muss man also durchaus alle EU Staaten (mit 420 Millionen Einwohnern ohne Deutschland) im Blick haben und nicht nur Bulgarien und Rumänien - Genauere Kalkulation wie eben bis zu 1 Millionen (Armuts-)Zuwanderer erreicht werden. - Darlegung wie die Hintergrundwirtschaft davon, profitieren wird, welche kriminelle organisierten Strukturen sich da aufbauen werden und warum insbesondere bei den Delikten Steuerhinterziehung und Geldwäsche ein starker Anstieg zu verzeichnen sein wird B) Darlegung aufgrund umfangreicher Recherchen, wie hier die Politik von wem mit falschen Angaben und politischem Druck zu welcher Zeit beeinflusst wurde und welche Interessen mit dem ProstSchG in Hinblick auf feministische Kulturveränderungen verfolgt werden bzw. verfolgt werden können C) Darlegung, dass die Politik von der Problematik die außerhalb der Prostitution verbunden ist bereit vor Verabschiedung des Gesetzes jedenfalls in wesentlichen Teilen Kenntnis hatte, aber auch selbst alternative Möglichkeiten kannte, jedenfalls in den Grundzügen, die man nur weiter hätte ausbauen müssen 3. Was kommt danach? Keine Angst Was wird danach kommen? Besteht etwa das Risiko eines Prostitutionsverbotes? Nein dies nicht…. …denn so enttäuschend es zunächst für Leser aus diesem Forum klingen mag, es ist nahezu alles was nach außen als wichtig kommuniziert wurde (bauliche Vorschriften für Prostitutionsbetriebe, Betriebskonzepte (auch Verbot bestimmter Ausgestaltungen wie Pauschalclubs) Konzessionierung (im engeren Sinne also Seriositätsprüfung der Betreiber), Anmeldepflicht für Prostituierte (inkl. Gesundheitsberatung), Kondompflicht) grundsätzlich umsetzbar ohne das Wirkungen des ProstSchG außerhalb der Prostitution entstehen. Allerdings bedarf es dafür, jedenfalls in den meisten Fällen, eines ganz anders strukturierten Gesetzesaufbaues Aus dieser Erkenntnis wird deutlich, dass es bei ProstSchG darum geht nicht nur die kommunizierten Ziele zu verfolgen, denn um die kommunizierten Ziele zu erfüllen müsste man nicht diese schlimmen Folgen für Deutschland in Kauf zu nehmen. Man bedient sich hier einfach nur des Pfui-Themas Prostitution um die deutsche Gesellschaft zu verändern, weil man genau weiß, dass beim Thema Prostitution soweit man Gegenwind zu erwarten hat, alles in einer oberflächlichen allgemeinen Pro und Contra Diskussion ProstSchG verläuft ( z. B bei Einwendungen von Prostituiertenverbänden, die es sich auch nur begrenzt angeschaut haben, nämlich soweit es für ihre Interessengruppe relevant ist) die man gewinnen wird ,weil man Alice Schwarzer (die aber nun angeschlagen ist und wie man sie über das bekannte Maß weiter demontieren kann, weiß ich auch ) auf seiner Seite hat und weil seitens der Politik mit Fake News gearbeitet wurde (diese Behauptung kann ich nachweisen), aber keiner sich das Gesetz näher anschaut, weil insbesondere männliche Politiker sonst sehr schnell als Puffgänger oder ähnlich diffamiert werden. Warum sich also trotzdem um die Abschaffung des ProstSchG kümmern, wenn bei anderer Struktur fast alles umsetzbar wäre A) Die Alternativen würden in einem gewissen Maße Entlastungen erfordern, weil durch die Rigorosität der gesetzlichen Ausgestaltungen für die Prostitution, erst die Auswirkungen außerhalb der Prostitution eintreten (Hinsichtlich Betreibern siehe weiter unten, wenn es um die Konzessionierung geht, Es gibt aber auch Bereiche die Prostituierte und/oder Freier betreffen), B) Es besteht keine Gefahr , die beim ProstSchG , hoch einzuschätzen ist, dass es in etwa 10 Jahren zu einem Prostitutionsverbot kommt, weil die Auswirkungen die das ProstSchG verursacht (Armutszuwanderung, Sozialleistungsmissbrauch Kriminalität sowohl innerhalb als auch außerhalb der Prostitution, dann dazu führen werden das Prostitutionsgegner dies aufgreifen und der Bevölkerung ein Prostitutionsverbot anbieten, als vermeintliche Lösung ( denn die sind ja erst durch das ProstSchG verursacht worden)) C) Dass überhaupt zu einem anders strukturierten Gesetz kommt, dass alle o.g. Regelungsbereiche des ProstSchG umfasst ist sehr unwahrscheinlich, weil …. 1) der Aufbau eines solchen Gesetzes mit ganz anderer Struktur Zeit benötigt, die vor der Bundestagswahl gar nicht mehr vorhanden ist. Die Politik der Koalitionsparteien wird ja wollen das Ruhe herrscht damit die AfD nicht zu viel Wählerstimmen erhält 2) Interessengruppen, inkl. Alice Schwarzer, durch die Kampagne und das Buch so desavouiert sein werden, dass ihr Einfluss sinkt. Auch weil dargelegt wird mit welchen Falschangaben hier argumentiert wurde, aber auch wie man darlegt, dass das ProstSchG im Grunde aufgrund fremdenfeindlicher ja ggf. rassistischer Argumentationen zustande kommt. 3) Ob dann noch die Bevölkerung oder auch die Bundesländer bereit ist, die erheblichen Kosten für ein Verwaltungsverfahren zu tragen ist höchst fraglich, wenn klar ist das dies von Lügnern erwünscht ist 4) Politiker verschiedene Interessen außerhalb der Politik nicht mit den möglichen Alternativen mit regeln können (dazu gehört z.B so eigenartig es klingt bei der jetzigen Ausgestaltung der Anmeldepflicht für Prostituierte auch bestimmte Interessen der Finanz- und Wirtschaftspolitik) das Interesse an einem ProstSchG seitens der Politik wird sinken , weil man damit nun mehr Wahlstimmen verlieren kann als gewinnen (Ein Grund für ProstSchG bisher ist das CDU/CSU Wahlstimmen von feministischen Frauen zu sich ziehen wollten. Feministinnen sind nicht mehr nur links Die haben in den Bereichen Wirtschafts- und Steuerpolitik, Ausländerpolitik ja auch Verkehrspolitik (also, wenn mal wieder eine Umgehungsstraße wegen einer seltenen Krötenart nicht gebaut wird) häufig Interessen die eher bei der CDU/CSU aufgehoben sind. Da baut die CDU/CSU nun vielen Feministinnen (und auch normal durchschnittlichen Frauen die Prostitution in der Regel sicherlich nicht gut finden , aber für die dies Grunde kein politisches Thema ist außer sie haben Angst, dass ihr Freund/Mann nebenbei „zu den Nutten“ geht) mit dem ProstSchG eine Brücke auf gesellschaftspolitischem Feld damit sie nun die CDU/CSU wählen statt bisher vor allem SPD, einfach, weil Feminismus ohne das ProstSchG noch zu stark gegenüber anderen neutralen Themen die Wahl Entscheidung beeinflusst (und im Gegensatz zu einem Lohngleichheitsgesetz der Wirtschaft nicht weh tut) 5) Politiker vor der Wahl versichern müssen, dass sie sich von Personen wie Frau Schwarzer künftig fernhalten. Tun sie es nicht, kann ich Sachverhalte offenlegen die dies dann doch bewirken werden. Die zwei.- drei Teilbereiche die der Gesetzgeber schnell lösen kann ohne dass es zu Auswirkungen außerhalb der Prostitution kommt und die keine komplizierten strukturellen Änderungen am Gesetz bedürfen sind (Bei C sind zwar keine strukturellen Änderungen notwendig, aber ob die Politik hier zwischen unterschiedlichen Ansichten schnell, vor der Bundestagswahl zu einer Einigung hinbekommt ist fraglich) A) Werbeverbot für Sex ohne Kondom (Bei der Kondompflicht im 1 zu 1 Verhältnis zwischen Freier und Prostituierte/r sieht es aber ganz anders aus) B) Bauliche Vorschriften für Prostitutionsbetriebe (mit einer kleinen Ausnahme) C) Ggf. Konzessionierung, aber nur, wenn man darunter nur die Seriositätsprüfung versteht und nicht die Betriebskonzepte die ja auch nach heutigem Gesetz die Grundlage für die Konzession sind. Die reine Seriositätsprüfung hat aber zwei nicht strukturelle wesentliche Probleme mit Auswirkungen auf die Entwicklung organisierter Kriminalität , die sich dann ausgehend von kriminellen Handlungen im Milieu auch außerhalb des Milieu ausbreiten wird Dies ist zum einen , dass im Prinzip ordentliche Betreiber die mal eine kleine Bagatelle begangen haben und sei es eine Straftat die mit 30-40 Tagessätzen betraft wird (z.B., weil sie einem problematisch gewordenen Freier zum Abschied noch eins auf die Nase gegeben haben) aus dem Milieu aussortiert werden. (weil ein sauberes Führungszeugnis in der Ausgestaltung „zur Vorlage bei Behörden“ Voraussetzung ist und da werden auch Bagatelldelikte aufgenommen, also die Freigrenze von 90 Tagessätzen wie es bei üblichen Führungszeugnissen gilt nicht) Den Platz nehmen richtig Kriminelle ein, die aber über saubere Strohleute agieren. Dieses Problem kann man noch ohne Strukturveränderungen hinbekommen indem man eine Freigrenze für mindere Straftaten einführt , die durchaus unterschiedlich sein kann, je nachdem ob jemand neu ins Gewerbe eintreten möchte oder ob ihm die Konzession entzogen werden soll (Wichtig damit nicht ein Betreiber , sich nicht sagt es ist egal ob ich wie oben eine kleine Tat begehe oder gleich Menschenhandel in beiden Fällen verliere ich meine wirtschaftliche Existenz, wenn es herauskommt bzw. schwere Taten begeht damit kleine Taten nicht angezeigt werden , die zu einem Existenzverlust führen. Allgemeine Frage: Muss ein Bordellbetreiber seröser sein als ein deutscher Beamter, der verliert seinen Beamtenstatus erst bei Verurteilungen ab 1 Jahr, bzw. 6 Monaten bei Bestechlichkeit) Ein zweites Problem durch die Seriositätsprüfung in Bezug auf kriminelle Ausländer als Betreiber bleibt aber ungelöst und könnte zum Vordringen von kriminellen Ausländern im Milieu führen, die auch von dort Straftaten außerhalb des Milieus begehen Und wenn die Politik dann kommt, dass EU Richtlinien zum Menschenhandel angeblich keine Wahl ließen, dann ist ja zu sagen, dass die EU Richtlinien nicht etwa die Regelungen des ProstSchG vorschreiben, sondern die verschärften Regelungen beim Menschenhandel im StGB und die sind ja im Strafgesetzbuch umgesetzt worden und haben somit gar nichts dem ProstSchG zu tun, teils auch gar nichts mit Prostitution (z.B. das auch Organhandel oder Zwang zur Bettelei unter die Bekämpfung des Menschenhandel fällt) Denn das ist ja eigentlich auch der Skandal, Man hat die Änderungen, im Strafrecht hinsichtlich des Menschenhandels solange herausgeschoben (obwohl die Richtlinie von 2011 ist) bis das ProstSchG unter Dach und Fach war (also bis Mitte 2016) und so hat man einfach behauptet, dass diese Zusammenhängen, obwohl die Verschärfungen beim Menschenhandel durch die EU Richtlinie nichts mit dem ProstSchG zu tun haben Somit ist man gegen Menschenhandel hier insbesondere dann in der Form von Organhandel und organisierter Bettelei , als auch zur Verbringung in kriminelle Handlungen (die alle zuvor in Deutschland nicht als Menschenhandel strafbar waren) nicht rechtzeitig vorgegangen : Pfui Deibel , was sind das für Politiker die so etwas herauszögern nur um ein so fatales ProstSchG durchzusetzen. 4, Was tut der Berichteschreiber, was könnt Ihr tun Was ist nun erforderlich: Material für das Buch kann ich ausreichend aufgrund von Recherchen liefern. Wie Ihr möglicherweise bereits erkannt habt ist dieser Bericht auch die Suchanzeige eines Autors der für sein Manuskript, nach einem Verlag sucht (bzw. ähnlich bei Veröffentlichungen über Internetseiten mit Bezahlschranke) und gleichzeitig darstellt welche Rahmenbedingungen für die Vermarktungsmöglichkeiten bestehen. Weiter wurde auch in Vorbereitung des Buches Politiker beweiskräftig informiert. Umgangssprachlich gesagt habe ich Ihnen damit auch eine Falle gestellt indem sie schon längst die Problematik wussten und nichts getan haben. Mehr als im üblichen Umfange eines Autors will ich nicht verdienen. Wer also selbst die Verlegerfunktion übernehmen will der sollte mit mir Kontakt aufnehmen. Wer das nicht will aber jemanden kennt, vielleicht aus der Branche, der kann mich ja weitervermitteln. Nachdem was ich auf recherchiert habe und über die Politik weis ist das durchschnittliche Milieu seriöser als die hier in Rede stehende Politiker/innen bzw. den im Hintergrund stehende Interessensgruppen. Insofern habe ich kein Problem O.K man wird nicht alles erreichen können, wie oben dargestellt , aber wenn man gar nichts tut, dann hat man mit 100 Prozent des ProstSchG zu tun , vor allem aber mit einem ProstSchG , dass so vom Gesetztes Aufbau strukturiert ist , dass es auf ein Prostitutionsverbot hinausläuft , nachdem Armutszuwanderung , Kriminalitätsprobleme (auch innerhalb der Prostitution)so zugenommen haben,, dass die Feministinnen wieder auftauchen werden und der Bevölkerung ein Prostitutionsverbot als Lösung präsentieren werden Wo ich Hilfe brauche bzw. was ich alleine nicht umsetzen kann ist die Kampagne in den sozialen Medien und der technische Aufbau einer oder mehrerer Internetseiten. (von der technischen Seite, bin ich unbedarft, ich besitze nicht mal ein Smartphone) Inhaltlich habe ich noch wesentlich mehr was man gegen das ProstSchG wegen Auswirkungen außerhalb der Prostitution einwenden kann, als auch, dass ich noch wesentlich mehr bieten kann wie man eine Kampagne gegen das ProstSchG aufbauen kann. Das kann, wenn man will, bis hin zu internationalen Verwicklungen führen. Ich selbst bin bereit damit auch als einzige Person nach außen aufzutreten (niemand muss mir offen helfen ggf. außer einer als Verleger) und das kann ich auch weil ich dokumentieren kann, dass ich seit Mitte 2015 die Politik Peu a Peu über die Problematik die dem ProstSchG informiert habe ohne dabei eine Position von Prostituiertenverbänden oder Betreibern übernommen zu haben, Ich bin was manchen vielleicht abschrecken wird, ja nicht grundsätzlich gegen einzelne Verschärfungen für die Prostitution. (aber ich fordere sie auch nicht) Also meine Meinung ist: OK, wenn der Gesetzgeber Verschärfungen will, dann sind einzelne Sachen halt vertretbar (wie oben Werbeverbot für Sex ohne Kondom), andere Sachen führen aber in die Katastrophe (wie die Erweiterung des Prostituiertenbegriffes in § 2 ProstSchG) und müssen daher bekämpft werden. Wer glaubt der macht einen Rückzieher, weil es unangenehm werden kann (z. B. geifernde Feministinnen vor meiner Wohnung), der irrt, nicht nur aber auch, weil ich mich relativ einfach der Gefahr entziehen kann Wer will kann mich ja per PN kontaktieren
Hallo und danke für den Vorstoß. Mir ist nicht klar, inwiefern das neue Gesetz eine Erleichterung zum Zugang zu Alg2 bieten soll. Da darauf jedoch die komplette Argumentation aufbaut müsste man diesen elementaren Part stärker untermauern. Am besten per Fallbeispiele vorher-nachher. Du schreibst ja selbst, dass dies bereits heute möglich ist, durch faktische Hindernisse aber erschwert wird. Sorry, dass ich damit nerve. Bei einem Vorstoß dieser Art muss das Gerüst wasserdicht und vor allem verständlich dargelegt werden. Vorab Danke für eine Erläuterung, die auf den Punkt kommt.
Versteh ich nich ... Nur zum Verständnis ... " ...starke faktische Hindernisse ..." und die fallen mit ProstSchG jetzt wech oder wie??? Was jenau "ändert" sich da jetzt, dass die Damen aus Spanien, Italien und Frankreich z.B. motiviert werden könnten nach Dland zu wechseln??? Wie das ... also wie iss das "gerechnet"?? Also ich würde eher erwarten, dass noch weniger kommen!? ..
Nachtrag: fehlender Part in der Argumentationskette Danke Albundy, für Deinen Hinweis, dass ich an falscher Stelle meinen Bericht zu kurz gehalten habe Hier der Nachweis, dass Prostitution eine Erwerbstätigkeit ist, über die ein/e EU Bürger/in einen ALG 2 Anspruch erwerben kann Dies wird u.a. an folgenden Urteilen von Landessozialgerichten deutlich (auch mit Verweisung auf EU-Recht) LSG Berlin Brandenburg L 14 AS 3133/12 vom 28.01.2013, LSG NRW 19 AS 1071/12 vom 02.07.2012, LSG NRW 12 AS 531 /12 vom 20.08.2012. Letzteres Urteil lehnte einen ALG 2 Anspruch zwar ab, aber nur weil, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht, die Prostituierte in ihrem Fall nicht die Voraussetzungen belegen konnte. Hätte sie dies gekonnt wäre auch ihr ALG 2 zugebilligt worden, wie aus der Urteilsbegründung deutlich hervorgeht Faktische Hemmnisse gibt heute einige. Darunter z.B. wer glaubt heute einer Prostituierten, dass sie mit dieser Tätigkeit so wenig verdient, dass sie auf ALG 2 angewiesen ist Die meisten DLs aus dem Ausland sind ja ohne Kinder hier, d.h. sie werden ALG 2 inkl. Miete, Heizung, Krankenversicherungsbetrag nur ALG 2 aufstockend erhalten können, wenn man Ihnen glaubt. dass sie weniger als rund 800-900 € im Monat verdienen. Der Aufwand der Behörde dies deutlich zu machen, steht in der Regel in keinem Verhältnis zum entgangenen Einkommen als Prostituierte.(Anmerkung: Man erhält dann ja nicht €800-900 als Geld oder Sachleistungen , sondern nur die Differenz zum Eigenverdienst) Dies ist auch nur eines der Hemmnisse. Künftig wird die Nachweisführung durch das ProstSchG wesentlich einfacher. Vor allem aber wird durch die Erweiterung des Prostituiertenbegriffes in § 2 ProstSchG es, möglich, dass sich Personen als Prostituierte bloß ausgeben. Dies wird einen ganz neuen Typus anziehen, nämlich Frauen und Männer die sich nie vorstellen können mit fremden Personen gegen Geld „ins Bett zu gehen“, Diese Personen haben ja überdies nicht die im Vorabsatz geschilderten alternative Einkunftsquelle, weil sie nicht dazu bereit sind. Es muss nur die Bereitschaft vorhanden sein sich in Deutschland als Prostituierte/r anzumelden. Wieviele z.B. Rumänen (kann natürlich jede andere Nation sein, es könnten auch Deutsche sein, wenn es im Ausland so etwas gäbe) die sich in wirtschaftlich prekärer Situation befinden, wird es denn interessieren, wenn eine Behörde im Ausland (hier ist dies Deutschland wenn man z.B von einem Rumänen ausgeht) von einem Sachverhalt Kenntnis hat der zwar nicht gut angesehen ist, aber nicht illegal ist und über den die deutsche Behörde gegenüber Dritten , jedenfalls Privatpersonen oder Behörden im Heimatland, zu schweigen hat. Dies wird für die meisten so stark tangieren, wie es mich tangiert ob nun die NSA meine Telefonate abhört oder nicht
Daher holen sich Leute aus den Armenregionen der EU einen Gewerbeschein als Näherin, Fusspfleger oder Wahrsager, geben vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung ab, die 100€ Umsatz ausweist und beantragen nach Ablauf der Sperrfrist Harz 4. Dann wird die komplette Familie nachgeholt und die Töchter auf den Strich geschickt. Wenn sie ganz schlau sind, lassen sie alle Formalitäten durch einen schlauen Türken in der Nordstadt-DO erledigen, der auch noch 80% der Arge-Zahlungen als Provision einsackt. Der komplette Denkansatz ist imho. Unsinn. Und selbst wenn ein Hauch an Sinn dahinter steckt wird sich die Gesetzgebung für die ALG2 Vergabe so anpassen lassen, dass man die Errungenschaften des geilen ProstSchutzgesetztes dafür nicht antasten muss. Auch wird ein schlauer Rechner die Bilanz durch die vielen neu generierten Steuereinnahmen so schön rechnen können, dass man ein paar Sozialbetüger aus Plovdiv mit links durchzieht. Wir schaffen das schon.
Mal langsam ... Du übersiehts hier einfach, dass wenn ein ausländischer Bürger oder Bürgerin, das sind auch EU-Bürger, alle gewerbeaufsichtlichen Regeln gelten UND greifen. Du darfst dich hier gern im Forum unter Stichwort "Renzikowski" über die Rechtsfolgen von schon ProstG seit 2002 belesen. ProstSchG macht gewisse Dinge noch eindeutiger und stringenter. Denn natürlich kann die Steuerbehörde und die Gewerbe-Aufsicht prüfen, ob und wie das Gewerbe exekutiert wird!!! Und wenn Zuschüsse, Förderungen usw gezahlt werden sollen ... da kannst sicher sein, dass die prüfen. Die bloße Anmeldung, wie du glaubst zu meinen, reicht nicht bzw. würde im tatsächlichen Falle eines AlG2-Antrages natürlich geprüft werden müssen! Und im Übrigen - es gibt auch kein "Recht auf ein Gewerbe"! Eine Gewerbe-Ausführung kann auch individuell untersagt bzw. gerichtlich untersagt werden! Ich halte deine Argumentations-Kette, um es milde zu sagen, für äußerst verwegen! Die realistischere Chance ProstSchG in jetziger Form zumindest auszubremsen oder gar vorläufig auszusetzen, sehe ich im Ausgang der Bundestags-Wahl!! Kaum zu glauben, ABER wahltaktisch bei Rot-Rot-Grün mit einer starken "Die Linke" bestände am Ehesten die Chance die "linken Kräfte" bei den Soziehs und Grünen zu bündeln und ProstSchG zumindest erstmal "außer Vollzug" zu setzen! > Details ...< Wie auch immer, ich denke, dass Dland zügig der Pleite entgegensteuert und dann auch Keine(r) mehr hierher will! Dann hat sich deine Theorie eh erledigt ... Und wenn es nich durch den Euro passiert dann vielleicht durch Trump ... denn wir schulden den Ammiehs offenbar viel viel Kohle! > Quelle < Ich weiß ja nich, ob Angela schon die Summe für die "Nachzahlung" kennt! Wahrscheinlich iss das nur der Anfang ... für den Marshall-Plan usw. kommt sicher auch noch eine Kostennote! : Also lass juht sein. Deine Vorhersage passiert nich als Massen-Erscheinung ... und alle die Maßnahmen, die du vorschlägst, wären vergebliche Mühe.
Ähnliche Befürchtungen gab es schon mehrmals bei der Osterweiterung der EU, also 2004 bei Polen und 2007 bei Rumänien und Bulgarien. Es gab da regelrechte Panikmache, dass wir von einer Lawine überrollt werden , die unseren Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungssysteme kaputt machen würden. Passiert ist letztlich aber nicht viel. Sollte sich durch das kommende Prostitutionsgesetz tatsächlich eine Gesetzeslücke auftun, die Einwanderung in die deutschen Sozialversicherungssysteme ermöglichen, so wird man diese wohl schnell erkennen und dem juristisch problemlos einen Riegel vorschieben können.
Eure Entgegnungen Hallo Ihr drei Herausforderer (Albundy, Br2016, Dongle,) Ich will Euch kontern und meine Ansicht näher begründen . Lasst Euch nicht zu stark von der Zahl 1 Millionen beeindrucken. Ich bleibe zwar dabei, dass dies eine realistisches Risiko der Zuwanderer ist (unter den Bedingungen die ich genannt habe) aber ich behaupte es nicht, dass dies zu diesem Höchstwert eintreten muss. Im Rahmen dieser Erwiderung kann ich nicht alles vortragen Bedenkt aber jede 100.000 Zuwanderer aus der EU bedeuten bloß eine Zuwanderung von ca. 0,02 Prozent der EU Bevölkerung dies ist also bloß jeder ca. 5.000 EU-Bürger/in, von denen ja ein Teil Familienangehörige sind. Denkt auch nicht nur an Bulgarien und Rumänien. Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass das im 1. Bericht genannte Bundessozialgerichtsurteil was zwischenzeitlich den Zugang zur Sozialhilfe erleichtert hatte auf einer Klage schwedischer Staatsbürger, also eines Landes aus dem es eigentlich keinen Grund gibt nach Deutschland wegen besserer Sozialhilfe zu gehen. 100.000 Zuwanderer über das ProstSchG werden den deutschen Staat nicht sprengen, aber bereits diese verursachen zu hohe nicht kalkulierte Nebenkosten für ein Gesetz, das einen angeblichen Verwaltungsaufwand von nur ca. 13 Millionen € jährlich verursachen soll Im Übrigen gehe ich ja davon aus, dass es mehr sein werden, bis zu 1 Millionen Personen Die Beantwortung ist etwas übergreifend zu den Entgegnungen der FK-Kollegen @ albundy Zu oben genannten Urteil: Nach diesem Urteil wurde geschätzt (vom Landgericht Essen übernommen von der Politik) dass 130.000 EU Bürger sofort einen Zugang zur Sozialhilfe bekommen können. Deswegen wurde ja durch Gesetzesänderung der Zugang den das Gericht ermöglichte wieder geschlossen. Albundy Du hast zwar recht, dass es möglich ist mit einem Scheingewerbebetrieb ALG 2 sich zu erschleichen. Ja es gibt keine riesigen Hürden, aber so einfach bzw. preiswert organisierbar ist dies dann auch nicht, jedenfalls, wenn man kein hohes Entdeckungsrisiko eingehen will (Du sagst ja selbst das Du den „Helfersatz“ für den Zugang auf 80 Prozent des ALG 2 Satzes schätzt) Dies wird als vorgebliche Prostituierte/r wesentlich einfacher und auch preiswerter organisierbar sein. Und damit wird die Zahl der Zuwanderer steigen. Wäre es heute so einfach eine Tätigkeit als Scheingewerbetreibender oder Scheinarbeitnehmer vorzugeben, dann gäbe es nicht die 130.000 Personen den Zugang zur Sozialhilfe bekommen würden, weil sie hätten ja bereits einen Zugang zu ALG 2 hätten (übrigens werden wesentlich mehr EU Bürger in Deutschland sein die ohne Zugang zu Sozialleistungen leben, denn die Zahl von 130.000 bezieht sich ja auf die EU Bürger die bereits 6 Monate in Deutschland überlebt haben. Es kommen also noch die EU Bürger hinzu die noch keine 6 Monate in Deutschland sind und deren Zahl wird nicht unbeträchtlich sein, da viele ihren Aufenthalt mangels Lebensgrundlage abbrechen) @ Dongle Ich habe mich etwas unklar ausgedrückt. Du hast recht alleine wegen der Anmeldung bekommt man kein ALG 2, sondern man muss schon belegen können, dass man die Tätigkeit auch tatsächlich ausübt. Wenn man aber künftig nur einen Kunden benötigt um als Prostituierte zu gelten (siehe zitierte Gesetzesbegründung auf Seite 59 der angegebenen Bundestagsdrucksache), dann ist es natürlich wesentlich einfacher dies nur vorzugeben und eine einzelne Person als Bestätigter aus dem Hut zu zaubern, als wenn sexueller Mehrverkehr notwendig ist und dann ggf. die Behörden noch prüfen ob man sich verhält wie eine Prostituierte (also z.B. auf dem Straßenstrich anzutreffen ist) Korrekter wäre also eine Formulierung gewesen die beinhaltet, dass man auch bereit sein muss bzw. in der Lage sein muss eine Person zu benennen die bestätigt, dass sie die Prostituierte für Sex bezahlt (was manchmal stimmen wird, aber häufig nur vorgegeben sein wird) @br2016 Im bisherigen Prostitutionsgesetz von 2002 ist definiert, dass jemand einen einklagbaren Anspruch auf ein Entgelt hat, wenn er mit der anderen Person zuvor ein Entgelt vereinbart hat. Diese Aussage macht eines deutlich: Die Sittenwidrigkeit (die zuvor galt) gibt es nicht mehr. Ja dies kann man auch als Prostitutionsdienstleistung verstehen, aber d.h. noch nicht zwingend das die Erbringerin eine erwerbstätige Prostituierte ist. (es mag häufig der Fall sein) Wenn Du auf einem was verkaufst, (z.B. eBay) dann bist Verkäufer und hast einen einklagbaren Anspruch gegen den Käufer. Du kannst dabei auch Händler, also Gewerbetreibender, also Erwerbstätiger sein. Dies mag auch häufig vorliegen ist aber nicht zwingend, denn es kann ja auch ein Privatverkauf sein. Das ändert sich nun: Wer Sex gegen Entgelt anbietet ist nun immer Prostituierte, außer es ist ein Einzelfall und es bestehen private Kontakte Vergleiche, dass noch mal mit unserem Verkäufer. Nehmen wir mal an: Du bietest im Internet die Bekleidung deiner Kinder an die halt zu groß geworden sind. Du kaufst sie also nicht extra ein. Dann bist Du kein Händler. Also gehst Du auch nicht einer Erwerbstätigkeit nach. Jetzt vergleichen wir mal was passiert, wenn Du den Händlerbegriff. ähnlich erweitern würdest wie den Prostituiertenbegriff mit dem ProstSchG. Du bietet nun im Internet die Bekleidung an (keine privaten Kontakte) oder du verkaufst zwar im privaten Rahmen aber verteilt über mehrere Monate (also regelmäßiger) Du würdest dann zum Händler werden und damit zum Erwerbstätigen (jetzt musst Du nur noch einen Gewerbeschein holen, damit das auch schön legal ist) und der Betrag darf nicht vollkommen unwesentlich sein (je nach Gericht € 100-200 im Monat) und du hättest als EU Bürger/in einen aufstockenden ALG 2 Anspruch. Vielleicht wäre daher ein besseres Beispiel, statt Kinderbekleidung, dass eine Frau ihren Goldschmuck verteilt über ein paar Mal verkauft. Du siehst im Grunde besteht das Problem nicht in einem ausschließlichen Zusammenhang mit der Prostitution, sondern wäre genauso gegeben, wenn man den Händlerbegriff erweitern würde (nur dies tut keiner- zum Glück) Zusammenfassung für alle drei Einwendungen Es ist einfacher, billiger und mit weniger Risiko verbunden nach Inkrafttreten des ProstSchG eine Tätigkeit als Prostituierte vorzugeben, als einen Gewerbebetrieb vorzugeben Dies wird die Anzahl der Zuwanderer erhöhen Man benötigt keine Kontakte zu einem Milieu dass einem hilft einen angeblichen, wenn auch kleinen Gewerbebetrieb aufzubauen (auch wenn das meiste nur auf dem Papier stattfindet) Die Bestätigung als Prostituierte tätig zu sein kann man einfach erlangen entweder, weil eine Person die tatsächlich für Sex bezahlt (also die „Geliebte“ wird jetzt zur Prostituierten) dies bestätigt oder, weil man Bestätigungen aus der weiteren Bekanntschaft erhält, ggf. entstehen hier auch so eine Art „Tauschringe“ bzw. “Bestätigungsgemeinschaften“ Annex @Raw Ich gebe Dir sogar recht. Die normale Zuwanderung in offizielle Arbeitsverhältnisse ist kein Problem, weil ja nur Personen kommen die für die jeweilige Tätigkeit auch qualifiziert sind. Dabei ist es vollkommen egal ob die nun Ärzte oder Schaustellergehilfen sind. Da mag der eine oder andere zwar auch mal in ALG 2 fallen, das gibt es aber auch bei Deutschen. Die Zuwanderung z.B. aus Osteuropa verteilt sich überdies auf alle EU Staaten die vor 2004 Mitglied der EU waren. Die Zuwanderung über das ProstSchG stellt eine in Europa singuläre Zuwanderungsmöglichkeit für Personen dar die nicht nach normalen Maßstäben arbeitsfähig sind (Anmerkung: dies muss keineswegs ihr Verschulden sein. Weißt Du wie Arbeit in einem rumänischen Dorf aussieht. Ich habe da mal ein paar Monate gelebt. Ist recht erholsam, aber für einen Arbeitsmarkt in einer kapitalistischen Gesellschaft kein Training, nicht mal für den Arbeitsmarkt in der nächsten Kreisstadt) oder nicht arbeitswillig sind. Auch eine Mio Zuwanderer in ALG 2 würden Deutschland nicht kaputtmachen, aber dies als Nebenwirkung des ProstSchG, das ist doch zu viel (und ich würde dies schon bei 100.000 Zuwanderer sagen)
@EinFreier Das iss fundamental falsch! Nach aktueller Rechtssprechung iss Prostitution Gewerbe!!!! Und es gelten deshalb auch alle aufsichstrechtlichen, steuerlichen und strafgesetzlichen Regelungen wie für jedes andere Gewerbe auch! > Quelle < oder > hier < oder > hier < Die Gewinnerzielungsabsicht muss nachgewiesen werden ... und kann wiederholt geprüft werden. Ich kenne Fälle, wo Gewerbe untersagt wurde, weil bei der wiederholten Prüfung die Gewinnerzielungsabsicht nich nachhaltig gezeigt werden konnte. Sprich das Finanzamt hat das als Hobby eingestufft ... Ockeeh dann könnten die Damen der Einwanderer "Hobby-Nutte" spielen ... aber ALG2-Geld jibbt es dafür nich. Weil dein Ansatz schon falsch iss, iss die ganze folgende Kette von Annahmen noch wackliger als ohnenhin! Deshalb geh ich da auch nich weiter drauf ein. .
Hallo, abschliessend möchte auch ich noch anmerken, dass ich mich nicht als Herausforderer sehe und glatt bewundere, mit welcher Wehemenz du deine Sache verteidigst. Allerdings halte ich es für reine Energieverschwendung eine Kausalkette in allen Details durchzudiskutieren, wenn das erste Glied marode ist. Das ist wie beim mathematischen Beweis. Du kannst die Tafel mit brillanten Ideen vollkritzeln - Es ist wertlos, wenn nur eine einzige Prämisse falsch ist. Ich sehe in der kompletten Argumentation kein Indiz für eine bevorstehende ALG2 Missbrauchswelle, zumal es bereits jetzt vollkommen erprobte Wege gibt. Bezogen auf das Gesetz sehe ich eher genügend Gründe, dass sich die Zahl der offiziell gemeldeten Prostituierten sogar drastisch verringern wird. Von meiner seite das Angebot, dass wir dir vollkommen ohne Gewinnabsicht jede Unterstützung bieten würden, was das Aufbauen einer geeigneten Internetplattform angeht. Ich kann dir auch tolle Flyer, Blinkebanner und Fahnen gestalten und besorge Sponsoren, die den Druck bezahlen. Voraussetzung: Die Argumentation ist logisch und trägt Erfolgsaussichten.
Wenn ich Deine Argumentation gegen das aktuelle ProstSchG richtig verstehe, läuft sie im Wesentlichen über folgende Linie: Das Gesetz hat einen erweiterten Begriff der Prostituierten, der es erlaubt, aus dem EU-Ausland nach Deutschland zu kommen, sich hier als Prostituierte registrieren zu lassen, nie in diesem Beruf zu arbeiten, dann H4 zu beantragen und davon mehr oder weniger unbegrenzt zu leben. Nun will ich hier nicht diskutieren, ob das Gesetz tatsächlich einen "erweiterten" Begriff der Prostituierten definiert. Die Kritiker und Kritikerinnen dieses Gesetzes haben das jedenfalls nie hervorgehoben. Aber unabhängig davon sind wir damit wieder in dem alten Thema einer Migration aus dem EU-Ausland in die sozialen Sicherungssysteme der BR Deutschland. Du hast oben einige Urteile zitiert, die ich natürlich nicht kenne. Allerdings scheinen mir diese Urteile reichlich alt. In der Zwischenzeit hatten wir nämlich einen Denkprozess in der Politik, in der Justiz, der Verwaltung und auch der öffentlichen Diskussion. Den Stand zu der der Zeit, aus dem auch die zitierten Urteile stammen, umreisst wohl sehr gut ein Artikel aus der "Welt" von Januar 2014. Hier nur einige Zitate, die für die gegenwärtige Diskussion wichtig sind: Offen war die Frage, ob die Möglichkeit auf H4 gleich nach der Ankunft in D besteht oder erst eine gewisse Frist verstreichen muss. Hier hat das Bundessozialgericht in Kassel am 3.12.2015 ein wegweisendes Urteil gefällt: Oder kürzer aus der F.A.Z.: D.h. anstelle von H4 kommt nach 6 Monaten die Sozialhilfe (im Prinzip in der Höhe von H4.) Das hat nun die Städte und Gemeinden auf den Plan gerufen. Sie befürchten eine massenhafte Migration in die deutschen sozialen Sicherungssysteme aus dem EU-Ausland, die die Kommunen bezahlen müssen. Deshalb bedrängten sie die Bundesregierung, die Rechtslage anzupassen. Im Dezember 2016 kam nun ein Gesetzentwurf, wonach zwischen der Ankunft eines EU-Ausländers und den Zahlungen von H4 bzw. Sozialhilfe eine Frist von 5 Jahren liegen soll: (Fettschrift außerhalb der Überschrift von mir. G.) Diese Regelung ist meines Wissens noch nicht vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Darüber hinaus gibt es auch Kritik, die in einem TAZ-Artikel zusammengefasst wurde. Kurz gesagt wird befürchtet, dass das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Neufassung schnell wieder kassiert. Wie dem auch sei, wenn jemand aus dem EU-Ausland nach Deutschland einreist, um hier eine Arbeit zu suchen, dann hat dieser Mann oder diese Frau erst Anspruch auf Grundsicherung, wenn sich ihr Aufenthalt "verfestigt" hat, also zwischen 6 Monaten (heute) oder bis 5 Jahren (evtl. in Zukunft). und auch dann wird -- vor allem bei Selbständigen -- geprüft, ob dieser Anspruch begründet ist. (Daran hat die Rechtsprechung ja nichts geändert.) Und das gilt unabhängig davon, ob jemand als selbständiger Finanzminister, selbständiger Metzger für solche Firmen wie Tönnies Gütersloh oder selbständige Prostituierte in einem unserer Lieblingsclubs arbeitet. Da sowohl H4 als auch Sozialhilfe dem Wesen nach soziale Grundsicherung darstellen, sind sie unabhängig von der angestrebten oder früher durchgeführten beruflichen Tätigkeit. Deshalb können Gesetze, die die berufliche Tätigkeit regeln (wie z.B. das ProstschG) schon aus prinzipiellen Gründen keinen Einfluss auf die sozialen Sicherungssysteme haben. Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen in Deutschland hat man als EU-Ausländer nur, wenn man hier mit seinen Händen, seinem Kopf oder seiner Pussy arbeitet und Steuern bezahlt. Ein direkte Migration aus dem EU-Ausland in die deutschen Sozialsysteme ohne Arbeit war schon früher schwer möglich und ist heute ziemlich aussichtslos. Daran wird auch das ProstSchG nichts ändern. Wenn man also -- aus verständlichen Gründen -- gegen das ProstSchG auftritt, dann kann das nur passieren, indem man die konkreten Regelungen angreift, die die Frauen diskriminieren. Alles andere führt m.E. ins Abseits.
Diese Vermutung muss ich leider uneingeschränkt teilen! Wer eine ungefähre Ahnung davon hat, wie sehr viele Frauen in diesem Gewerbe ticken, muss große Zweifel daran hegen, dass sie sich den Regeln und Schikanen des neuen Gesetzes fügen wollen bzw. dies überhaupt können. Es ist auch zu vermuten, dass einige oder gar viele der zahlreichen Clubs in der Region das nicht überleben werden, weil sie eben nicht mehr genug attraktive angemeldete Prostituierte zusammen bekommen und in der Folge dann die Gäste wegbleiben. Gestärkt wird durch das Gesetz hingegen die illegale Prostitution, denn Geld verdienen müssen die Prostituierten, die nicht zur Anmeldung und allem was dazu gehört bereit sind, natürlich trotzdem. Ein sehr interessantes Buch zu dieser Thematik scheint mir dieses hier zu sein. Ich habe das allerdings weder geschrieben noch gelesen. Anstatt ein Buch für 35 Euro zu kaufen, vervögel ich meine Kohle ja lieber emsig, solange das noch legal und freudvoll möglich ist.
Wie Kollege Raw geschrieben hat ... es wird jenauh das Gegenteil bewirken, was man erhofft! Einschließlich bei den Steuereinnahmen ... vollich gaggah Mit einer Ausnahme! Alle Akteure sind wieder mehr "Freiwild" für die Behörden wie vor 2002! Deshalb: >>> hier entlang <<< .
gegenteil? Das Ziel von diesem Prostitutierten Gesetzt ist: Crimi-jungs ihr Geld wegnehmen, einfach schliessen von clubs, Bulgaren und Romanen Zuruck schicken nach ihre Heimat. Was bleibt ubrig: neue creatieve Maedels und Manner die ficken in 'lovehotels' und einige clubs wo die Frauen so einige malen kommen ohne Papieren. Ich weiss jetzt schon fkk und Saunaclubs wo mann angefangen hat nicht mehr zu registrieren welche Frauen kommen und wann sie da sind... Ich kenn schon einige Frauen die nicht mehr zuruck kommen nach 1 july , oder die ruhig mal abwarten bei ihre Familie in Bulgarien oder Romanien 1e neue creative Hurensite, ihre eigen Facebookpagina, wo du Freunde treffst die Gerne mal mit dir ficken wollen, fast allen kommen aus osten Europa's
@pheros Joh das iss sone gängige "Legende" ... das jetzt, wie von dir weiter unten beschrieben, mehr im "Untergrund" passieren wird und noch bessere Möchlichkeiten für diese "schlimmen Junx" sich eröffnen werden, das verschweigt man. Ein Blick in die Geschichte reicht eigentlich - die Alkohol-Prohibition in den USA hat die Mafia damals erst richtich groß und reich gemacht! Na das iss eigentlich überfällig weil gesetzes-konform zu ProstG aus dem Jahr 2001 vor 16 Jahren, wenn die Damen nicht Angestellte des Ladens sind Bißchen spät ... will sagen, hat eigentlich nichts mit dem kommenden Gesetz zu tun! Es wird absehbar sein, das wieder mehr im "Untergrund" oder verdeckt passieren wird. Goldene Zeiten für Manche! Im Übrigen vor 2002 war nix "legal" alles nur geduldet ...trotzdem haben große Städte Laufhäuser bauen lassen ... es ging und geht um Geld und Sozialfrieden! Es iss Zeit - dass die jetztige Politiker-Generation wieder daran erinnert wird! Es jibbt Wahlen demnächst! .
Ja, genau Nur was meinst Du bringt es wenn Du nur hier im Forum deine Abneigung kundtust Wenn ich das richtig in der Erinnerung habe plädierst Du ja " Die Linke"! zu wählen. Nicht dagegen ist einzuwenden , die hat sich durchaus gegen das ProstschG eingesetzt Nur jetzt bekommt "Die Linke" von Dir und von Personen die ählich denken wie Du ein paar mehr Stimmen , woher wissen die, dass sie diese erhalten wegen ihrer Ablehnung des ProstschG und nicht etwa für die Abschaffung von Sanktionsmöglichkeiten bei ALG 2 oder für eine Flüchtlingspolitik bei der jeder kommen kann der will Also es funktioniert nur, wenn man das ProstschG wieder in die Öffentlichkeit bringt und da kaum zu erwarten ist dass die Mehrheitsbevölkerung sich für die Rechte der Prostituieten begeistern lässt (was nicht bedeutet, dass diese Prostituierte hassen, aber es ist schlichtweg für die Mehrheitsbevölkerung kein Thema von Belang oder gehst Du auf die Barikaden für die Rechte anderer Bevölkerungsgruppen ) muss man deutlich machen , dass das ProstschG jeden deutschen Wahlbürger betrifft und sei es als Steuerzahler der für erweitete ALG 2 Aufwendungen aufkommen muss. Du brauchst eine offenttliche Diskussion damit Pareien erkennen können, dass das Thema Wahlen beeinflusst
Machen wir uns doch nichts vor: In bezug auf die professionellen Huren (d.h. die Frauen, die mit dem Paysex ihren Lebensunterhalt bestreiten) wird sich kaum etwas ändern. Die Bulgarinnen, Rumäninnen und die anderen Ausländerinnen werden -- wie erforderlich -- zu den Behörden gehen und sich registrieren lassen und sie werden auch zur Gesundheitsamt-Beratung gehen. Und wenn eine nicht spurt, dann wird ihr von ihrem "Manager" bestimmt "geholfen". Zudem müssen viele Frauen heute schon ein Gewerbe an- und abmelden. Sie haben -- meist nicht ganz freiwillige -- Kontakte zu Polizei, Zoll und den Finanzbehörden. Für sie ändert sich in Wirklichkeit doch kaum etwas. Deshalb gehe ich davon aus, dass auch deutsche Club-Ladies die erforderlichen Behördengänge absolvieren werden. Warum auch nicht? Früher brauchten sie alle einen "Bockschein". Das war viel problematischer. Das Gleiche gilt für die Frauen in WoPus. Ich glaube nicht, dass hier ein fühlbarer Weg in die Illegalität angetreten wird. Anders sieht es bei den "Teilzeithuren" aus, also den Frauen, die damit ihre Einkünfte von Zeit zu Zeit etwas "aufbessern". Die werden sich vielleicht überlegen, ob sich das für sie lohnt, oder ob der Weg in eine gewisse Illegalität nicht günstiger ist. Es kann dann sein, dass solche Seiten wie "Kaufmich" durch andere Angebote ersetzt werden. Deshalb bin ich anderer Meinung wie Koll. @Raw, der ja vermutet, dass vielleicht Clubs schließen müssen, weil nicht genug "brauchbare" Frauen da sind. Ob wir künftig viele illegale WoPus bekommen (weil die keine Betriebserlaubnis erhielten), muss man abwarten. Aber auch hierbei liegt es bestimmt nicht an "fehlenden" Frauen. Wenn wir natürlich davon ausgehen, dass die Clubs und auch WoPus erst einmal eine Genehmigung brauchen, so wird das Problem der vielen Clubs in NRW -- wie heute -- darin bestehen, genügend "männliche Gäste" anzuziehen. Das wird eben umso schwerer, je schlechter der Service wird. Wenn sich das durchsetzt, was jetzt geredet wird, dann haben wir entweder einen Laufhausservice zum Saunaclubpreis oder eine deutlichen Preisanstieg durch "neue" Extras. Und hier ist dann die Frage, ob sich gleich genügend Kunden finden werden, die das akzeptieren. (Langfristig wird das vielleicht sogar klappen. Aber das nutzt dann von den Betroffenen ja keinem.) Hier muss man eben immer berücksichtigen, dass die sehr breit aufgestellte Paysex-Landschaft z.B. in NRW sich ja unter ganz anderen Bedingungen entwickelt hat. Es steht eben nicht in der Bibel, dass das alles so bleiben muss. Hinzu kommen dann noch das Verbot von GB und Pauschalclubs. Und auch das GVO-, AVO- und FO-Verbot. Al und auch andere Kollegen haben ja hier verschiedentlich die Vermutung geäußert, dass der Tabulos-Sex nicht nur in den "spezialisierten" Clubs ablief, sondern in so gut wie allen anderen Sauna- und FKK-Clubs auch breit anzutreffen ist. Sollte das zutreffen, dann wird das Risiko von strafrechtlicher Verfolgung der "männlichen Gäste" sicher eine gewisse Auswirkung auf deren Besuchsfrequenz haben. Aber an der Anwesenheit von genügend Frauen infolge des ProstSchG wird es ganz bestimmt nirgendwo scheitern. Also zumindest hier sollte man nicht hysterisch werden. Und man sollte endlich einmal damit aufhören, Selbstmord aus Angst vor dem Tod begehen zu wollen.
Doch , vob Frau Zimmermann Schwarz , Minterialdirgentin im NRW MGEPA Ministerium in der Ausschussanhörung des Familienausschusses vom 06.06.16 zum ProstschG Es gibt da einen Film auf Youtube , etwa bei 1 Stunde und 8 Minuten fällt da die entsprechende Äußerung und dass die problematisch wrden wird
Das kann ich dir "sagen". Das ganze beruht ja auf einer wahltaktischen Überlegung .... mag man zu der Partei oder dem Rot-Rot-Grüne-Bündnis stehen wie man will. Ich hab das ja versucht auseinanderzuklamühsern, wie man darauf kommt. Und indem nun mehr als ich und weitere 2...3 Leute das lesen und verstehen, um so größer iss die Chance, dass es werden kann! Und wenn man bei Internetsuch-Maschinen fragt, kommen da auch ab und zu Freiercafe-Seiten. Zudem sind etliche User hier auch in anderen Foren unterwegs bzw. haben ihre "Kreise". Natürlich kann ich nur hoffen, dass möglichst Viele das lesen, verstehen und das verbreiten, zu mal man ja bei den Linken nich mehr befürchten muss, dass man enteignet o.s.w.ä. wird oder in GULAG kommt. Das iss ne "gute" Frage aber erlaube mir die Gegenfrage, woher weiß die Frau Merkel, Seehofer und bis gestern Gabriel was ihre Mitglieder und Wähler wollen?? Ein Teil der Antwort iss, sie scheren sich da nich sonderlich drum, sondern haben ihre eigene Agenda! Ein anderer Teil der Wahrheit iss, jeder Bürger darf die gewhälten Abgeordneten trotzdem an vorher gemachte Aussagen, Versprechungen und programmatisch Vorhaben erinnern! Da macht "Die Linke" keine Ausnahme! Selbstverständlich müssen dann Betreiber-Verbände, Huren-Organsisation usw. an die gewählten Abgeordneten herantreten ... ja und klar am Besten auch noch viele von uns. Es gab ja ganz früher wohl schon mal ein Aufruf hier , durch ein breites Bündnis der Foristen/Foren politisch aktiv zu werden. Dass nich alles nach meinem Geschmack beim Programm der Partei "Die Linke" iss, versteht sich fast von selbst ... aber bei welcher Partei wäre das anders? Ich schrieb ja, mann muss sich ein Rangliste machen und die Wahl-Aussagen darauf abklopfen. Bloß nich die blöden Wahl-o-Maten ... das iss schon halbe Manipulation. Wir können ja mal die Frage-Spiegel dieser Dinger checken ... wo iss das ProstSchG erwähnt!??? Bisher iss mir das noch nich aufgefallen ... Aber damit es zu Rot-Rot-Grün kommt, müsste es erstmal überhaupt ein starke "Die Linke" geben diese Mehrheit erzeugen ...und sonst sonst iss der Koalitions-Vertrag diesbezüglich auch wischiehwaschieh, denn bei den Soziehs und Grünen jibbt es bekanntlich auch Pro-ProstSchG-Strömungen. Aber eines iss wie auch immer klar, macht der Sozieh Schulz mit der Merkel und Seehofer eine neue GroKo ODER es käme Schwarz-Grün, auch wenn das im Moment nich so aussieht, dann bleibt das ProstSchG erst mal! Oder?? Ich würd aber zunächst meinen, erstmal muss Rot-Rot-Grün klare Mehrheit bekommen und mit deutlichem Gewicht "Die Linke" darin ... dann folgt der 2. Schritt Einflußnahme auf den Koalitions-Vertrag damit was bei ProstSchG passiert. Soweit stimme ich dir zu ... es iss ein "Rand-Thema" wobei aber keiner genau sagen kann, wie viele Wähler und Wählerinenn wirklich tatsächlich daamit schon in Berührung gekommen sind Die Zahl kann bedeutemd höher sein! Also ich würde vorsichtig sein mit Thesen, die zu dem Zeitpunkt der Debatte noch keinen Praxis-Beweis haben!! Ich würde raten, dort zunächst die bereits bekannten Argumente zu wiederholen! Es jibbt hier andere threads, wo Vertreter von Donna Carmen e.V usw. darüber berichtet haben und die Abgeordneten schlicht an ihre alte programmatische Aussage zu erinnern. Es iss ja nicht so, das da gar keine nachvollziehbaren Sachen vorher diskutiert worden sind! Mit anderen Worten - da iss klassische politische Lobby-Arbeit gefordert! Solange DAS Foristen und Betreiber nicht auch begreifen, stehen Donna Carmen e.V. und anderen da allein! Jedoch Effekte, die in der Zukunft liegen, mithin unbewiesen sind, egal ob das mit ALG2 oder steigende Untergrund-Kriminalität usw., würde ich bestenfalls andeuten ... auch Abgeordnete sind nur Menschen und können nur das verstehen, was in ihren Horizont passt! Ja DAS wäre ideal ... aber ich befürchte, da fehlt mir die Plattform und Zeit. Ich bin Selbstständiger und muss meine Kohle in der Real-Welt mit Handwerk hart verdienen! Mit sowat und Politik kann ich keine meiner Rechnungen begleichen ... und Rabatt bei den Damen oder Club krieg ich auch nich! Am Ehesten wird noch was, wenn meine These von möglichst vielen Leuten rumgetragen wird!! Auch ein kleines Feuer iss ein Feuer ... und kann zum Großbrand werden! .
Es iss nich hoffnungslos, wenn ALLE hier und möglichst Viele draußen mitmachen! =>> aktuelles Wahl-Orakel < ...