Bezahlmodelle angestellter Huren

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von HeideMan, 26. September 2016.

  1. HeideMan

    HeideMan Bekannter Schreiber

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    Da ich mich immer wieder mal mit dem Gedanken befasse, irgendwann in den nächsten Jahren doch noch ein Bordell zu eröffnen, kommt mir dann folgende Frage in den Kopf.
    Angesichts der ganzen Scheinselbständigkeitdiskussion, die es ja immer schwieriger macht, als selbständig eingeordnete Huren zu beschäftigen, gibt es ja die Alternative Huren per Arbeitsvertrag anzustellen.
    Wie muss ich die denn bezahlen, damit keine Ausbeutung vermutet wird und die Behörden das OK geben ?

    Das Thema mit eingeschränkter Weisungsbefugnis etc. ist mir bekannt, mir geht es um die Bezahlung.
    Hat jemand dazu eine Idee oder weiß etwas mehr ??

    Pauschal bezahlen für eine unbestimmte Anzahl von Sexdienstleistungen darf ich sie nicht.
     
    albundy69 dankt dafür.
  2. Nokibecker

    Nokibecker Sucher

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    Mindestlohn per Std. nicht unterschreien, dazu alle Lohnnebenkosten, Versicherung usw. und den Arbeitsschutz nicht vergessen. Bei ordnungsgemäßer Anmeldung gibt es Behördlich keine Probleme, nur wirst du dafür wohl keine DL bekommen
     
  3. Adrian Minune

    Adrian Minune Ölauge Sport & Qualitäts Ficker

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    Du must Ihnen mehr bezahlen als bei Aldi an der Kasse oder Putz Job , obwohl für manche der Verdienst dort besser wäre.;)
     
    pique, mitanu und (gelöschter Benutzer) danken dafür.
  4. blond-35

    blond-35 Bekannter Schreiber

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    Mir stellt sich schwierig vor, den Aufgabebereich des Arbeitsvertrag zu definieren.

    Ich glaube gar nicht dass so möglich ist. Die Selbständigkeit ist die einzige Form das rechtlich hinzubekommen.
     
  5. kruegelstein

    kruegelstein Bekannter Schreiber

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    Betriebskonzepte müssen sich am Markt orientieren, wenn sie langfristig überleben wollen. Bei einem Modell wie hier angedacht, würde sich vor allem die Abschöpfungsquote des Staats erhöhen. Wesentlich sind hier neben den Sozialabgaben auch die fällige Umsatzsteuer. Das ist Geld, was den Frauen und/oder dem Betreiber verloren geht bzw. was als Preisaufschlag den Kunden in Rechnung gestellt wird. Ob die bereit sind ein steuermoralisch (was für ein Wort :megalach: ) korrektes Bordell zu honorieren, bezweifele ich.

    Was fällt mir noch ein:

    Wenn es mehrere solcher "korrekten" Bordelle gibt, könnte man ein Siegel vergeben - so wie "fair trade" beim Kaffee. :D Den einen Euro mehr beim Kaffee zahlt man gerne. Aber 30 Euro mehr beim Puffbesuch? Moralische Gewissensberuhigung? Glaube ich nicht.

    So ein Bordell bekäme allerdings viel Aufmerksamkeit. Eigentlich nicht schlecht für eine passende Marketingkampagne. Ich sehe auch schon die Schlagzeilen, wenn die erste sozialversicherte Sexdienstleisterin zum Arbeitsamt geht und um Vermittlung nachsucht. Für das Portal "arbeitsagentur.de" gilt nämlich:

    Quelle:
    https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI515017

    Und hier eine klare Dienstanweisung:

    Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/web/w...dstbai395851.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI395854

    Hier mal ein Beispiel für die mediale Aufmerksamkeit. Focus - "Arbeitsagentur muss keine Prostituierten suchen"

    http://www.focus.de/finanzen/karrie...s-keine-prostituierten-suchen_aid_396708.html

    In dem Fall ging es um ein suchendes Unternehmen. Interessanter könnte es werden, wenn eine Arbeitssuchende nachfragt, die vorher in die Versicherung einbezahlt hat.

    Fazit:

    Ich glaube, weder die betreffenden Frauen, Bordellanbieter noch der Staat sind an formal korrekte Modellen - analog zur übrigen Wirtschaft - wirklich interessiert. Der Staat hatte ja seit dem Prostitutionsgesetz von 2002 Zeit, einen tauglichen Rahmen zu schaffen. Da ist aber so gut wie nichts passiert. Es gibt nur eine staatliche Stelle, die den Begriff der "Sozialversicherungspflicht" hochhält. Das ist die Steuerfahndung bei ihren diversen Großrazzien.

    Mit der neuen Gesetzgebung werden zwar die Auflagen zum Betrieb von Prostitutionsstätten erhöht, aber die hier diskutierte Thema wird da - mal abgesehen von dem Problemfeld "Weisungsrecht" - weitgehend ausgeblendet.
     
    moravia und albundy69 danken dafür.
  6. HeideMan

    HeideMan Bekannter Schreiber

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    Das mag ja sein, ab Mitte 2017 müssen funktionierende Betriebskonzepte gefunden werden, die den Betrieb möglich machen. Wenn das Konzept nicht stimmt, gibt es keine Bordellgenehmigung.
    Wenn die Anstellung der Frauen also ein Modell wäre, welches den Vorwurf der Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungsbetrug aus der Welt schafft, why not. Mindestlohn € 8,50 und fröhliches Ficken wünsche ich. (Natürlich gibt es auch keine Genehmigung, wenn das Bordell, so toll es auch werden soll, den Behörden einfach nur nicht passt, auch dafür gibt es ja keine rechtssichere Grundlage)

    Falsch. Der Gesetzgeber arbeitet derzeit massiv an den Bestimmungen zu Einordnung von Selbständiger Tätigkeit. Wer demnächst seine Arbeitszeit nicht selbst bestimmen kann, in betriebliche Abläufe eingegliedert ist etc. ist eigentlich defacto angestellt. Das betrifft die gesamten IT-Spezialisten genauso wie die selbständigen Huren:
    Lest mal hier: http://www.vgsd.de/geplante-neue-regelungen-zur-scheinselbststaendigkeit-und-ihre-begruendung/

    Das stimmt. Es wird geschrieben, in der Prostitution sind ja die meisten selbständig. Dann wird selbständige Tätigkeit durch andere Gesetze unmöglich gemacht und die Leute in Anstellungsverhältnisse gedrängt. Fehlt nur noch, dass der Bordellbetreiber die Durchführung der Dienste werkvertraglich auslagert. Dann kommt der Bus, lässt die Leiharbeiter raus und holt sie nachts wieder ab.
    Da hat das Gesetz ja dann richtig was gebracht für die Frauen.
     
    moravia und kruegelstein danken dafür.
  7. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #7 Dongle, 26. September 2016
    Zuletzt bearbeitet: 26. September 2016
    :gott: Schon DAS zeigt dein Dilemma (im Denken).
    Jemand "Selbsständigen" kannst du nicht "beschäftigen"! ;)

    Ein "Werkvertrag" (geschuldeter Erfolg) geht im dem Fall auch nicht ... nur ein "Dienstvertrag" als Arbeitsvertrag.

    Dazu hat der Kollege Nokibecker schon den richtigen Tipp gegeben!
    https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstvertrag_(Deutschland)

    Es gilt zwar formal auch ein mündlicher Vertrag, aber besser iss ein schriftlicher Vertrag und bei Damen, die der dt. Sprache nicht mächtig sind, rate ich dringend zu "gelesen, verstanden ... im Beisein Übersetzer"sowie dessen Mit-Unterzeichnung ;)

    Wieso nicht???

    Ungeachtet allen Annahmen gilt Vertrags-Freiheit bis zur Grenze Unsinn, Unmöglichkeit oder Sittenwidrigkeit., wobei sexuelle Dienstleistungen nicht mehr drunterfallen.
    (ja ich weiß ... es jibbt immer noch Juristen, "Gutmenschen" und Weltverschlimmbesserer, die das anders sehen ...)

    Also was sicher nicht geht, 24 Std. Verfügbarkeit, kein Urlaub, Dauer-Gangbang usw.

    Im Vertrag, mit dem auch die Dame einverstanden sein muss, muss eine tägliche Dienstzeit, Dienstort , Leistungs-Beschreibung Mindest-Menge usw. angegeben sein.
    Aus Sicherheitsgründen, auch für deine Kalkulation, würde ich auch ein "Höchst-Menge" reinschreiben. Das erspart später Streitereien.
    Dafür löhnst du ihr Summe X zzgl. Sozial-Abgaben ... ein ganz normaler Arbeitsvertrag.

    Das unternehmerische Risiko, ob die Dame am Tach soviel Kunden hat, dass deine Kalkulation aufgeht, trägst du aber. :rolleyes:
    Auch wenn sei keinen oder wenig Kunden hat, hast du lt Vertrag zu zahlen.
    Außerdem darf sie sagen "Den nicht"!

    Sicherlich jibbt es da auch "Sprengstoff" wie z.B. wenn die Dame das zu häufig sagt.
    Na gut ... am Ende kannst noch kündigen ... Kündigungsfrist nicht vergessen.
    Probezeit müsste auch gehen.
    Vorsicht ... die darf nicht immer wiederholt werden

    Ich rate dir dringend, das mit versierten Arbeistrechtlern und den Krankenkassen abzuchecken.
    Gehe auch zu verschieden Juristen ... ggf. auf FA.

    Nicht vergesssen: "2 Juristen=3 Meinungen!":D - leider :peinlich:


    Das iss Unsinn so pauschal.
    Wenn ich im Rahmen eines "Werkvertrages" bei einem Kunden z.B. in eine großtechnische Anlage muss, was nur zu gewissen Zeiten und dann in Begleitung (Sicherheit und andere notwendige Zusatz-Arbeiten) geht, ich mich somit dem Betriebs-Regime meines Auftraggebers unterwerfen muss, dann werde ich damit nicht automatisch zum Angestellten. Auch in der Zukunft nicht! Und auch noch nicht, wenn das sich in gewissen größeren Abständen (z.B. Service) wiederholt. Nur wenn in der "Gesamt-Sicht" es so ausssieht, als wenn durch dauernde Anwesenheit auch ein normales Angestellenverhältnis zugrunde liegen kann, dann wird es ernst. Dieser Mißbrauch soll verständlicherweise eingedämmt werden.
     
  8. bluefox

    bluefox Spender

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    @Heidemann

    Nicht dass ich es für Ernst nehme, aber so wird das nichts :(
     
  9. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    Winnetou Kowalski und Macchiato danken dafür.
  10. Hauslaeufer

    Hauslaeufer Heute mal in Puff?

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    Wie weit bist du denn mit deinen Gedanken? Sollten sie konkreter werden, empfehle ich kein Fickforum. sondern den Gang zu einem Rechtsanwalt. Gibt es überhaupt einen Puff mit angestellten Huren in Deutschland? Wohl eher nicht.

    HL
     
  11. HeideMan

    HeideMan Bekannter Schreiber

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    Da hast du Recht, das Wort ist falsch gewählt. Es ist allerdings allgemeiner Sprachgebrauch. Dort wo ich tätig bin "beschäftigt" man auch IT-Spezialisten, die selbstverständlich selbständig tätig sind.
    Weil das neue Prostitutionsschutzgesetz dieses nicht zulässt. Es geht um das Thema unlimiertierten Sex. Genau genommen kann ich zwar einen solchen Vertrag mit ihr schließen, ich bekomme aber keine Bordellgenehmigung. Das Vertragsverhältnis zwischen Betreiber und der Prostituierten wird dabei genau geprüft. Sollte dort was von unlimitiert stehen, ist es vorbei. Du darfst weder im Außenverhältnis damit werben, noch darf das im Vertrag mit ihr stehen. Und letztendlich entscheidet nicht der Vertrag, sondern

    Du musst dich arbeitsrechtliche Vorschriften halten. Arbeitszeit, Pausen, Urlaub etc.

    So ist es richtig.

    Das darf sie heute auch schon tun, ein eingeschränktes Weisungsrecht gibt es auch heute schon. Allerdings steht es im neuen Gesetz explizit drin. In der Regel wird sie sowohl heute wie auch zukünftig, soweit es ihr möglich ist, trotzdem kaum einen ablehnen. Es kommen nicht nur Schönlinge ins Bordell. So halt der Job.

    Aber sicherlich, es ist ja längst nicht soweit, aber ein Arbeitsvertrag ohne Prüfung durch einen Fachmann ist ein NoGo.
    Doch, gibt es, im Pauschalclub und Partytreffbereich ist dieses durchaus üblich. Früher sogar mit pauschaler Bezahlung (pro Tag) heute eher nach Zimmer. Es gibt einige Pauschalclubs, die neu dazu übergegangen sind, mit den Frauen Arbeitsverträge zu schließen, weil sie unter dem Vorwurf des Sozialversicherungsbetruges stehen.

    Das stimmt nicht, der Gesetzer lässt dieses bewusst zu, weil er den Frauen den Zugang zu KV etc. ermöglichen wollte und will.
    Aber das ist auch der Eingangspunkt um den es geht. Selbständig arbeitenden Frauen sind für jede Art von Bordell eigentlich ideal. Leider gehen die Behörden bei vielen Clubs hin und werfen den Betreibern Sozialbetrug vor, dort arbeitenden Frauen seien Scheinselbständige, weil der Clubbetreiber alles Mögliche vorgibt: - Arbeitszeiten, Dienstpläne, Kleidung (FKK-Tag, Dessous-Tag, Oben Ohne Tag etc.) Du kommst aber als Clubbetreiber nicht umhin, bestimmte Vorgaben zu machen. Du hast bestimmte Öffnungszeiten, also musst du Dienstpläne festlegen. Du will mit Aktionstagen werben, darfst du nicht, weil du Vorgaben zur Kleidung machst. Du setzt dich also von vornherein dem Vorwurf des Sozialversicherungsbetruges aus.
    Lest doch noch einmal die neuen Vorgaben zur Scheinselbständigkeit. Je mehr du vorgibt, je eher bist du dran. Schaut euch die Vorgänge beim Artemis an, bei Paradise, beim Totalclub etc.

    Daher kam ja der Ansatz sie anzustellen.

    Nicht wirklich weit. Da Hauptproblem ist aber woanders. Derjenige, der diesen Schrift geht, muss sich eigentlich einen neuen Bekannten und Freundeskreis suchen, die wenigsten akzeptieren einen Bordellbetreiber in ihrem Bekanntenkreis.
    Andererseits: Bei der derzeitigen Gesetzeslage, dem beschlossenen Prostitutionsschutzgesetz, den neuen Regeln zur Einordnung von Selbständiger Tätigkeit etc. sollte man sowieso erst einmal abwarten.
    Es ist eher ein Gedankenspiel.
     
    albundy69 dankt dafür.
  12. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #12 Dongle, 27. September 2016
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2016
    @Heidemann

    Mit Verlaub "unbestimmte (An)zahl" iss nicht identisch mit "nicht limitiert" oder "unlimitiert"! :besserwisser:

    Im ersten Fall fehlt einfach eine Mengen-Angabe!!
    Das könnte auch "2" oder "5" sein!
    Das hat mithin nix mit zahlenmäßigen Grenzen zu tun.
    Um später diesbezüglich Streitereien zu vermeiden, empfahl ich in meinem Beitrag:
    Und meiner Meinung nach bezieht sich das Verordnungs-Tohuwabuh eher auf die Pauschalclub-Geschichte.

    Ironischerweise wird die Formulierung so im Gesetz auch geschrieben S.78 unten ff.
    Allein die Formulierung "Dies dürfte regelmäßig ..." zaubert mir ein Grinsen ins Gesicht, denn das heißt nix anneres, als dass die Beweislast noch immer bei den Behörden liegt.
    DIE habens nich geschaffft in der ganzen Zeit, das wirklich zu klären! :gott:

    Ein wirklich hartes Verbot von Flat-Rate oder Pauschalclubs, iss das nicht, denn es sind durchaus "Konstruktionen", fällt mir spontan auch ein, möchlich. :devil:

    Was man natürlich nich ausschließen kann, dass es darüber zu Gerichtsverfahren kommt und wenn es nich gelingt, alle Richter in eine "Bananen-Krümmungs-Richtung zu bürsten", auch wieder administrative Schläge ins Wasser gibt.


    Aber gut nehmen wir an, es geht gar nicht um Pauschal- und Flat-Rate-Geschichten sondern um die ganz klasssiche Variante.

    Ein Betreiber hat z.B. x Damen angestellt. Der Gast kommt und bezahlt davor oder danach
    für Zimmereinheiten mit sexuellen Akten. Sonstige Kosten exklusive Getränke&Essen sind in den Preis mit umgelegt.
    Alles in ordentlich Arbeits-Verträgen aufgeschrieben.

    Weges der Erlaubnis muss das Amt sich damit auseinandersetzen, wie viele "sexuelle Handlungen" pro Zeiteinheit für einen Dienst-Tach für die Dame zumutbar iss und welches Entgelt fair iss.
    Die Verwaltungs-Gerichte werden sich über die neue Thematik "freuen"! :D

    Fakt iss dann, es gibt ne Deckelung nach oben was aber auch die Profit-Möglichkeiten des Betreibers begrenzt, es sei denn, er erhöht die Anzahl der Damen, was aber wiederum auch seine Fix-Kosten und Risiko erhöht.

    Mit anderen Worten, dieser dolle "planwirtschaftliche Ansatz" der lt. Gesetz der Erlaubnis zugrunde liegen muss, begrenzt den Verdienst des Betreibers und seine finanzielle Akkumulationskraft, die nich nur bei Erweiterungen oder Investitionen gefragt ist, sondern auch um temporäre Nachfrage-Lücken abzufedern.
    Außerdem rmuss er ja trotzdem die Gehälter+Sozialabgaben der Damen zahlen, auch wenn keine oder wenig Gäste kamen! ;)
    Und keine Rechts-Konstruktion bewahrt ihn vor der Privat-Haftung für die Sozial-Abgaben! :besserwisser:

    Also entwederr der Betreiber hat ein sehr stabiles berechenbares "Markt-Umfeld" oder er iss bescheuert! :peinlich:

    Deswegen wird Vieles wieder in den Untergrund verschwinden bzw. zum Club-Selbstständigen-Modell zum Leidwesen der Behörden mutieren.

    Die "Evolution" per Anpassungen geht weiter! :prost:
     
  13. HeideMan

    HeideMan Bekannter Schreiber

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    Danke erstmal für die Beiträge.

    Ich denke, die meisten von euch haben recht. Das Ganze ist und bleibt etwas für selbständige Frauen. Auf das Risiko und die Abhängigkeiten, die Mädels anzustellen, darauf hätte ich bei genauerer Betrachtung auch eher keine Lust.

    Den Rest an Notwendigkeiten, muss man halt gesetzeskonform regeln, dass auch die Behörden ok sagen. Das sollte, wenn sie denn mitspielen wollen, auch klappen. Wenn sie nicht mitspielen wollen, ist es eh egal.

    Ich denke, den Thread können wir damit schließen.