‚Medizinische Zwangsberatung‘ – Schritte auf dem Weg zur Psychiatrisierung von Sexarb

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von marleen2010, 22. November 2015.

  1. marleen2010

    marleen2010 Stammschreiber

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  2. Zalando

    Zalando Spacken

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    Mir fallen auf Anhieb nen ganzes Dutzend Damen ein, die demnach ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen dürfen....

    Verstehe das Problem eigentlich nicht, denn viele andere Berufe stehen auch in der Frage des Nachweises der Eignung und diese beschränkt sich jawohl nicht allein auf GF.
     
    albundy69 und (gelöschter Benutzer) danken dafür.
  3. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Ich fasse mal die Argumentation knapp & umgangssprachlich zusammen:

    Dadurch, dass eine kleine Menge an Damen tatsächlich schutzwürdig und für den Job ungeeignet ist leitet der Gesetzgeber ab, alle zum Psychodoc schicken zu müssen und stellt somit eine gesamte Berufsgruppe auf einen Status, dass alle potentiell einen an der Klatsche haben. Dadurch wird direkt eine Stigmatisierung vorangetrieben und im Gesetz manifestiert.

    Ich würde mich als Teilnehmerin dieser Berufsgruppe auf einen ebensolchen Standpunkt stellen und darauf verweisen, dass bereits bestehende Gesetze stark genug sind, solche zu schützen, bei denen es notwendig ist.

    Aus Freiersicht sehe ich die Zertifizierung einer Hure durch die geplanten Massnamen als potentiellen Freibrief an, im Falle eines Falles die Augen zumachen zu dürfen. Frei nach dem Motto: "Wenn es noch nicht mal dem Psycodoc aufgefallen ist, dass die Dame den geistigen Status einer 6-jährigen hat kann ich doch kein Vergewaltiger sein.". Das kann es auch nicht sein...
     
    Root 69 und Glasperlenspiel danken dafür.
  4. Glasperlenspiel

    Glasperlenspiel Stammschreiber

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    #4 Glasperlenspiel, 23. November 2015
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2015
    Ich will ja hier nicht schon wieder lästern, aber das könnte man dann auch zumindest mit Politikern und Journalisten machen. Wenn schon - denn schon.

    Aber Spass beiseite, diese Leute unternehmen wirklich alles, um die Regelungen so zu gestalten, dass sie das Bundesverfassungsgericht gleich wieder aufheben kann:

    Denn GG $1 Abs. 1:
    Hier steht eben nicht drin: "Näheres regelt ein Gesetz." oder: "Für Prostituierte gilt das nicht."

    Wenn jeder x-beliebige Migrant, der Deutschland erst heute nachmittag betritt, Rechte im Sinne des o.g. Paragraphen hat, dann ist es Unfug - Helmut Schmidt würde sagen: grober Unfug, Prostituierten, die schon jahrelang in Deutschland leben und arbeiten, dieses Recht vorzuenthalten.

    Irgendwie passt hier wieder alles zusammen: Schwachsinn nach außen und Ungerechtigkeit nach innen.
     
  5. EinFreier

    EinFreier Bekannter Schreiber

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    #5 EinFreier, 23. November 2015
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2015
    Vollkommen Korrekt, denn das Gegenteil wird bewirkt werden und es kommt hinzu .

    Ich denke, dass heute Freier schon darauf achten, dass eine Frau fähig ist als Prostituierte zu arbeiten oder dass Umstände vorliegen, dass sie dies auch freiwillig tut. Das hat zwar zugegebenermaßen auch begrenzte Möglichkeiten, aber vor Ort stellt man dies besser fest und dann bucht man die Frau nicht. Da die Frau von vielen nicht gebucht wird verdient sie zuwenig und wird nicht lange als solche tätig sein .

    Wie soll eine Behörde einen Ausschlußgrund feststellen . Dies mag in einem sehr, sehr geringen Prozentsatz der Fälle der Fall sein, dass so etwas bei der Behörde auffällt. Weiter wird ein enormer Behördenaufwand produziert, den man angesichts der Belastungen der Behörden so nicht haben will und vor allem die Überprüfung erfolgt ja vor Beginn der Prostitution, wie will man da feststellen ,ob eine Frau nicht geeignet ist. Es gibt nur zwei Gruppen die man ausschließen kann, weil man sie leicht feststellen kann : Drogensüchtige (harte Drogen) und Analphabetinnen , weil man ja Schreibtests machen könnte . Aber mindestens für Letztere ist ja ausdrücklich genannt, dass dies kein Ausschlußgrund ist (jedenfalls kein alleiniger)


    Will man dies als Einstiegstor verwenden, damit Prostitution zurückgedrängt wird, wird man nur eines bewirken. Ein enormer Antieg illegaler Prostitution und damit Zuhälterei
     
    Zalando dankt dafür.
  6. cuttyframm

    cuttyframm Stammschreiber

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    mit vollendung des 18ten lebensjahr gilt ein mensch eigendlich als vollgeschäftsfähig.

    das heißt das man somit nicht nur von nun an uneingeschränkt das recht hat verträge abschliessen zu können.mit der vollendung des 18ten lebensjahr gilt man als volljährig und hat hier durch eigendlich vollwertige rechte aber andererseits auch volle verantwortung für sein handeln.

    durch solche gesetze allerdings wird einem dieser status aber zum teil wieder aberkannt meiner meinung nach.mit der begründung das man hier von einer besonderen gefährdungslage ausgeht.

    diese gefährdunglage sieht man also als grund an überprüfen zu müssen ob ein mensch dem gewachsen sei.da die gefährdung hier inbesondere einen selber betrifft und keinen aussenstehden seh ich diese vorgehensweise als sehr bedenklich an.

    hat man bisher doch beispielsweise bei fahrerlaubnissen noch die gefährdung aussenstehender vor geschoben wird hier nun direkt ein mensch als unmündig eingestuft was einer direkte beschneidung der persönlichen rechte gleich kommt und ne ganz neue qualität des eingreifens in persönlichkeitsrechte seitens des staates aus meiner sicht ist.

    die nummer ist nicht nur ziemlich unverschämt es ist ein direkter eingriff in die persönlichen rechte eines menschen und zwar ohne umwege. :bigmotz:

    zu dem sehe ich solch ein gesetz als verfassungswiedrig an.(aber damit nimmt man es angesicht der vielen beschwerden beim verfassungsgericht in den letzten jahren ja heute seitens der politik nicht mehr so ernst.) echt unverschämt als volksvertretter so mit seinen bürgern umzugehen.ein grund mehr mehr direkte demokratie zu fordern und solche volksvertretter mehr und mehr einzuschränken und vielleicht irgendwann mal ganz abzuschaffen. :mad:
     
  7. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    Joh du darfst selbst als gerade 18-Jähriger für den "Rechtsstaat" als Soldat irgendwo im Ausland sterben! oder dich zum Krüppel schießen lassen;)
    (Nur juht das es z.Zt. keine Wehrpflicht jibbt für die Abenteuer ...)

    Also die "Rechtsstaats-Propaganda war schon sehr erfolgreich. :D
    Viele glauben daran wie an Gott bis sie nach mehrjähriger Wartezeit, dann per Text-Baustein auf 1 oder max 2 Seiten mitgeteilt bekommen:

    Aus die Maus! ;)

    Aber das auch nur, wenn der Antragsteller nicht schon durch Verfahrensfehler im Vorfeld aus dem Rennen gekickt wurde.
    Und da jibbt es etliche Fallen. Nicht mal alle Rechtsanwälte wissen das bzw. viele lehnen auch deshalb die Mandantschaft ab.

    Die Wahrscheinlichkeit tendiert eher gegen Null!
     
  8. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    Na wie damals bei der > Prohibition <, als man glaubte, Alkohol (und Glücksspiel) verbieten zu können.
    Al Capones beste Zeiten !

    Die Begründungen und Absichten waren stets nobel und super-moralisch gut.
    Aber die Maßnahmen funktionierten halt nicht ... weil die Realität eben anders war.
    "Diagnose falsch - Patient tot oder noch kränker!" ... "verschlimm-bessert" kwasieh :rolleyes:

    Wie bei Rotlicht-Milieu und > Abschaffung Bargeld < auch.

    Demnächst kommt sicherlich auch wieder wie unhygienisch Bargeld eigentlich iss ... und iehgitt :poppen::blasen: für Geld noch dazu. :eek:

    Deshalb iss ja auch selbst > FO in Bayern wegens der Hygiene-Verordnung < verboten!

    (Siehe auch > Foren-Regeln < )