Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für Prostituierte einschränken?

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von RanjeetMawari, 24. April 2015.

  1. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    Wieso "sogar" ???
    Wie früher die großen Filmstudios (Ufa, Defa u.a. ) sind Film, gedruckte Presse, später Radio und TV schon immer klassische Propaganda-Kanäle!
    Da wird Gehirnwäsche betrieben bis die Schwarte kracht.

    Selbst die Pflege so manchen "Helden-Epos" ala Hollywood kann unterschwellig Propaganda sein ... "da die Guten und da die Bösen ..." usw.
     
  2. Christofxxx81

    Christofxxx81 Leckmeister

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    @Tanja

    ja das mit der Willkür zur Einschüchterung der ordentlichen prostituierten

    ist natürlich Scheiße .


    Und da ist auch der Hacken an meinen ganzen Theorien
    wie ich finde

    denn ich gehe ja nur vom Idealfall aus das

    Verbrecher bestraft werden wie es sich gehört

    Aber leider ist es wahrscheinlich das skrupellose Verbrecher die Seiten wechseln

    und als Polizei die Bevölkerung terrorisieren so wie bei diesen totalitären Diktaturen, die ich da ins spiel gebracht hab

    denn gestapo ,nkwd usw. hat ja nur bei dem übelsten pack der Gesellschaft rekrutiert

    was solls

    am ende ist man dann doch bei dem was ALL Kevin und Dongle schreiben

    So sehr ich von Stalinistischen Methoden, die ausschließlich an Verbrechern wie Mördern Zuhältern Kinderschändern als angewendet werden, auch träume ,

    es wird sich nicht realisieren lassen , denn fängt man da einmal an ist es nur ein ganz kurzer Weg zu dem was Dongle schrieb .

    Leider

    Nichts desto trotz hasse ich Menschenhändler ,Kinderschänder wie die Pest

    deshalb ist für mich alles was eine Option bringt ihnen das Handwerk zu legen eine Diskussion wert.
     
  3. Kevin Lomax

    Kevin Lomax Any lovin is good lovin

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    Im Westen ein Stück zu weit östlich
    @Tanja: Das mit den Polizeigesetzen der Länder hatten wir schonmal, die Norm mit der Durchsuchung von Wohnungen, wenn sie der Prostitution dienen ist anscheinend nicht in jedem Landespolizeigesetz enthalten.

    Außerdem mal @all:Eine anlasslose Durchsuchung ohne Verdacht (wenn es so geplant sein sollte) dürfte hochgradig verfassungswidrig sein. Ich persönlich kann mir kaum vorstellen, dass Karlsruhe sich da krampfhaft ne Begründung in der anderen Richtung aus den Fingern saugen würde...
     
  4. Dongle

    Dongle Auslaufmodell

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    #24 Dongle, 29. April 2015
    Zuletzt bearbeitet: 29. April 2015
    @KevinLomax
    Jenau deshalb brachte ich das "historische Beispiel"
    Aber ... das war einmal!

    Es iss rührend, dass du an diese Leutz glaubst!:peinlich:
    Ich bin da skeptisch, denn der politische Druck iss groß. ;)
    Und "mit aus den Fingern saugen" ... aus langjähriger Praxis weiß ich, da iss alles möglich! :gott: